Und wenn ich mir den 37a II HGB ansehe, so kann das allenfalls für eine Geschäftsanbahnung ( Blindaquise ) gelten, nicht aber für Mails, die ich mit meinen bestehenden Geschäftskontakten austausche.
Mal abwarten, wie das die einschlägigen Kommentatoren des HGB sehen ...
In der Zwischenzeit: Ruhig durch die Hose atmen ...