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Email Disclaimer
alesssandro:
--- Zitat von: Glombi am 18.11.03 - 14:24:42 ---Auch die Sätze wie "Wenn Sie nicht der vorgesehene Empfänger sind...." ist eigentlich Blödsinn, denn wenn ich ein Mail bekomme, bin ich ja wohl der Empfänger !
Andreas
--- Ende Zitat ---
Naja, ist nicht immer Blödsinn. Folgendes Szenario: Ein Mensch arbeitet bei Firma A und bekommt einen PC für zuhause zur Verfügung gestellt. Schreibt emails für Firma A damit und unter anderem auch emails an Firma B über Firma A. Nun kündigt er bei Firma A, gibt den PC zurück und trotz Löschen der Daten(?) können emails wiederhergestellt werden und er wird von Firma A geklagt!
Das ist nicht erfunden, sondern einem Bekannten von mir passiert - seitdem verwendet er einen email Disclaimer mit dem Satz "Wenn Sie nicht der vorgesehene Empfänger sind..."
alex
Glombi:
Die Rechtsverbindlichkeit von Disclaimern in Mails ist eine Frage, die ein RA entscheiden muss. Ich denke, die geht in den meisten Fällen gegen Null.
Wichtiger, da rechtlich relevant sind da schon Pflichtangaben in der Signatur.
Andreas
m3:
--- Zitat von: Glombi am 06.05.05 - 12:26:26 ---Die Rechtsverbindlichkeit von Disclaimern in Mails ist eine Frage, die ein RA entscheiden muss. Ich denke, die geht in den meisten Fällen gegen Null.
--- Ende Zitat ---
Jup.
http://www.richtervereinigung.at:8080/read?17588,163
Glombi:
Was ist das denn für eine lustige Seite ???
m3:
Herausgeber: Vereinigung der Österreichischen Richter, Justizpalast, 1016 Wien
--- Zitat ---Recht und Gerechtigkeit sind unsere Themen. Die österreichische Richtervereinigung will in den folgenden Seiten die vielfältige Arbeit der Richter und deren Position im Staatsgefüge darstellen, Hintergründe erklären und die Sprache der Gerichte verständlicher machen.
--- Ende Zitat ---
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