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Glombi:
E-Mails als Beweis - das dürfte - wenn überhaupt - nur gehen wenn es eine elektronische nicht manipulierbare Unterschrift gibt.
Andreas
Semeaphoros:
Das hingegen, Andreas, hängt von der lokalen Gesetzgebung ab. In der Schweiz werden eMails unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich als Beweismittel anerkannt.
m3:
--- Zitat von: Semeaphoros am 06.05.05 - 13:55:28 ---das Wiederherstellen gelöschter Mails/Daten ganz allgemein stellt eine Verletzung der Privatsphäre des MAs dar, selbst wenn das auf einem PC der Firma geschieht, damit könnte von Seiten des AG der Datenschutz und/oder die Persönlichkeitsrechte verletzt worden sein.
--- Ende Zitat ---
Ausser es wurde entsprechendes in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. ;)
Semeaphoros:
Genau, einer der Gründe, warum ich gesagt habe, es ist recht kompliziert.
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