Autor Thema: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig  (Gelesen 8547 mal)

klaussal

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #1 am: 09.12.08 - 11:34:53 »
super.
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klaussal

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #2 am: 09.12.08 - 11:40:42 »
Mal schauen, was jetzt für eine Regelung kommen wird.

MOD

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #3 am: 09.12.08 - 11:41:20 »
Alles andere hätte mich auch sehr verwundert.

Aber wie heißt es so schön:
Recht haben heißt nicht Recht zu bekommen.

 ;D

Offline Axel

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #4 am: 09.12.08 - 12:36:56 »
... ja, aber....

Eins muss aber auch jedem klar sein. Der Staat holt sich das Geld dann auf anderem Wege. Sei es, dass die Pendlerpauschale auf 10 Cent (oder noch weniger) gesenkt wird, oder aber durch Steuererhöhungen.

Im Endeffekt hat man dadurch u.U. noch weniger im Geldbeutel.

Der heutige Richterspruch bringt zwar ein bisschen Gerechtigkeit, aber mehr auch nicht.


Axel
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Offline Gandhi

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #5 am: 09.12.08 - 13:39:19 »
Was ich erschreckend finde ist, dass die Politik offenbar immer häufiger bereit ist Gesetze zu erlassen, die der Verfassung ziemlich deutlich widersprechen.
Da ich aufgrund der hohen Juristenquote in Parlament und Regierung/Ministerien davon ausgehen muss, dass das bewusst getan wird frage ich mich doch, auf welcher rechtsstaatlichen Grundlage Politik heute ausgeübt wird.
Wie viel ist der Politik das Grundgesetz wert? Offenbar betrachten es viele nur noch als lästige Hürde.
Zum Glück gibts Artikel 20 und Artikel 79 ...
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Glombi

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #6 am: 09.12.08 - 14:06:41 »
Da ich aufgrund der hohen Juristenquote in Parlament
Quantität statt Qualität ;-)

Offline eknori

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #7 am: 09.12.08 - 15:02:01 »
Nun ja, so positiv, wie sich die Entscheidung auch beim ersten Lesen anhört; Was das BVerfG ja letzendlich nicht "gekippt" hat, ist das von der Bundesregierung propagierte Werkstorprinzip.
Das heisst für mich im Umkehrschluss, daß das Thema Pendlerpauschale noch lange nicht vom Tisch ist und ich eher mit einem totalen Wegfall der Pauschale rechne als mit einer Herabsetzung auf einen betrag < 0,30 €.
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand auch ansetzt: jeden Tag kommt jemand und marschiert erhobenen Hauptes drunter her!

Offline blizzard

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #8 am: 09.12.08 - 15:19:32 »
tja, früher hat man propagiert: "Leute zieht aufs Land, das ist es toll und wir bezahlen euch ne Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit. Deutschland braucht nicht nur Ballungszentren, also raus auf die grüne Wiese."

heute: "Was Sie wohnen nicht direkt am Werkstor? Tja Pech gehabt."
Grüße Matthias :-)

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Glombi

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #9 am: 09.12.08 - 15:52:45 »
Je weiter auf dem Land desto billiger die Miete und desto mehr Pendlerpauschale. Wo ist denn da die "Gerechtigkeit" gegenüber den Angestellten, die nah am Werkstor (welches meistens nicht auf dem platten Land ist) wohnen   ???

Irgendwo ist da ein Logikfehler, oder ?

Offline eknori

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #10 am: 09.12.08 - 16:02:20 »
Du musst die Pendlerpauschale und die Miete addieren. Dann geht sich das für den Städter und den Landbewohner in Summe gleich aus und es herrscht wieder Gerechtigkeit.


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klaussal

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #11 am: 09.12.08 - 16:02:46 »
Je näher ich an meinem Arbeitsplatz wohne, desto weniger beanspruche ich meinen fahrbaren Untersatz. Und der ist fast unabdingbar, da der ÖPNV auf dem Lande kaum existiert, bzw. nur alle x Stunden fährt.

Offline DAU-in

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #12 am: 09.12.08 - 16:04:05 »
Die Freizeit.

Ich pendle viel, und ich würde auf das Steuern abschreiben gerne verzichten, wenn ich dafür die Fahrzeit als Freizeit hätte.
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Offline Thomas Schulte

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #13 am: 09.12.08 - 16:52:37 »
Was das BVerfG ja letzendlich nicht "gekippt" hat, ist das von der Bundesregierung propagierte Werkstorprinzip.
Es kommt sogar noch schlimmer.
Wenn das endgültiges Recht wird, dann ist zum Beispiel die Arbeitswege  Unfall Versicherung (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit) durch die Berufsgenossenschaften ebenfalls nicht mehr zu halten. Dasselbe gilt dann auch für die Schulwegezuzahlung beziehungsweise die Übernahme der Kosten durch die Gemeinde, denn auch hier handelt es sich um einen Weg zur "Arbeit" für die Schüler.
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Offline koehlerbv

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #14 am: 09.12.08 - 17:01:47 »
Wieso? Das sind doch vollkommen andere Veranstaltungen ...

Auf eine Erläuterung gespannt ist
Bernhard

Offline Gandhi

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #15 am: 09.12.08 - 17:08:17 »
Wer Gerechtigkeit in dieser Welt sucht - dem wünsche ich viel Glück.
Wäre aber schön, wenn man sich auf einfache verbindliche Regeln einigen könnte - ganz egal wie die auch aussehen werden - da wird garantiert immer eine Gruppe benachteiligt.

Ein bisschen Ungerechtigkeit muss einfach toleriert werden. Zum Wohle aller...
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Offline koehlerbv

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #16 am: 09.12.08 - 17:44:05 »
Was bedeutet in diesem Zusammenhang auch "Gerechtigkeit"?
Wer eine günstige Wohnung vorm Werktor hat und daher keine Pendlerpauschale bekommt, der ist fein 'raus und darf nicht meckern.
Wer eine teure Wohnung vor dem Werktor hat und daher keine Pendlerpauschale bekommt, der hat seine Abwägung ggf. falsch getroffen. Mit Gerechtigkeit hat das nix zu tun.
Wer günstig wohnt - weit draussen - muss (wie Ulrich schon schrieb) die Differenz bilden aus "das müsste ich vor dem Werkstor bezahlen" und "das ist meine Steuerersparnis aus der Pendlerpauschale".
Wer teuer wohnt - weit draussen - muss abwägen, was ihm dies wert ist. "Der Staat" (also wir alle) können ihm das ja nicht finanzieren.

Dann gibt es noch die Unternehmer auf der anderen Seite, die jeden dienstlich gefahrenen Kilometer - unabhängig von fixen "Kilometerpauschalen" - von der zu versteuernden Gesamtsumme abziehen können. Das hat aber natürlich mit der "Pendlerpauschale" auch gar nichts zu tun (wird aber oft als "ungerecht" angeklagt").

Ferner sollte man immer bedenken: Die genehmigten Kilometerpreise darf man ja nur von der zu versteuernden Summe abziehen, bekommt diese aber nicht erstattet. 30 Cent pro Kilometer bekommt man ja so und so nicht wieder zurück.

Weiterhin gilt es zu bedenken: Zahlen tun wir das alle (auch die Kosten diesen Urteils und dem daraus folgenden neuen Gesetz - was wiederum erstmal Geld verschlingen wird). Die Kilometerpauschale ist aber nach wie vor ein Steuerungsinstrument, denn wenn jeder "vors Werktor" ziehen würde, dann möchte ich die Mietpreisexplosion nicht sehen. Von anderen Nebeneffekten ganz abgesehen.

Was aber natürlich auf jeden Fall gilt: "Ungerechtigkeit" wird bleiben, vor allem, wenn man in bestimmten Firmen arbeitet, die einen guten Job bieten und dann noch auf dem Land in schöner Natur genau vor der Haustür. Sowas gibt es ja auch ...

Bernhard

Offline jo@chim

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #17 am: 10.12.08 - 09:29:00 »
Im Grunde sind Arbeitswege tatsächlich nichts anderes als Werbungskosten des Arbeitnehmers. Der Vergleich der PP mit den Möglichkeiten des Freiberuflers, die Fahrten zum Kunden abzusetzen, ist also gar nicht so weit hergeholt.

Und zahlen tun "wir" natürlich nicht "alle": die Wiederherstellung der vollen Pauschale wäre die Rücknahme einer Defacto-Steuererhöhung, der Enteignungsgrad würde also für viele sinken und für niemand steigen.

Dass der hungrige Umverteilungsstaat sich das Geld anderswo holt, ist zwar zu erwarten, aber keineswegs eine zwingende Ursache-Wirkungs-Beziehung.
Gruss,
Achim
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Offline Thomas Schulte

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #18 am: 10.12.08 - 09:38:22 »
Wieso? Das sind doch vollkommen andere Veranstaltungen ...
Sind sie das?

Werkstor Prinzip. Bis zum Werkstor ist das mein Privatvergnügen wie ich da hin komme. Logische Schlußfolgerung seitens der BG. Dann ist der Weg zur Arbeit auch nicht mehr versichert, da privates Risiko.
Fahrten in die Schulen. Da weis ich von zumindest einer ländlichen Gemeinde, das die das genauso angehen werden, wenn sich das "Werkstorprinzip" durchsetzt. Weil die Gemeinde als Schulträger da nämlich eine Menge Geld sparen würde.
Thomas Schulte

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Offline flaite

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Re: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
« Antwort #19 am: 10.12.08 - 16:43:52 »
Als selbsterklärter Sozialdemokrat des 21. Jahrhundert versuche ich aufbauend von Jaime Baylys Postulat der politischen Bisexualität miami-exil-kubanisches, oppo-venezuelanisches und reform-chilenisches-83-88er Gedankengut mit ordolinkem, krugmanianischen,  ha-jong-changsches und stiglitzianischen Gedankengut zu verbinden.

Hm. Wenn ich mich so lese. Vielleicht bin ich auch einfach ein bischen zu viel auf che2001 blog.  ;D

Für mich sind das alles Konstruktionen. Mit Gerechtigkeit hat das eh nix zu tun.
Wichtig ist, was hinten rauskommt.
Die sollten grundsätzlich den Mittelstandsbauch ein wenig abbauen und wegen mir die Progression wieder ein wenig nach oben ausdehnen.
Ich stimm nicht mit allen überein, aber mit vielen und sowieso unterhaltsam -> https://www.youtube.com/channel/UCr9qCdqXLm2SU0BIs6d_68Q

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Aquí no se respeta ni la ley de la selva.
(Hier respektiert man nicht einmal das Gesetz des Dschungels)

Nicanor Parra, San Fabian, Región del Bio Bio, República de Chile

 

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