Was bedeutet in diesem Zusammenhang auch "Gerechtigkeit"?
Wer eine günstige Wohnung vorm Werktor hat und daher keine Pendlerpauschale bekommt, der ist fein 'raus und darf nicht meckern.
Wer eine teure Wohnung vor dem Werktor hat und daher keine Pendlerpauschale bekommt, der hat seine Abwägung ggf. falsch getroffen. Mit Gerechtigkeit hat das nix zu tun.
Wer günstig wohnt - weit draussen - muss (wie Ulrich schon schrieb) die Differenz bilden aus "das müsste ich vor dem Werkstor bezahlen" und "das ist meine Steuerersparnis aus der Pendlerpauschale".
Wer teuer wohnt - weit draussen - muss abwägen, was ihm dies wert ist. "Der Staat" (also wir alle) können ihm das ja nicht finanzieren.
Dann gibt es noch die Unternehmer auf der anderen Seite, die jeden dienstlich gefahrenen Kilometer - unabhängig von fixen "Kilometerpauschalen" - von der zu versteuernden Gesamtsumme abziehen können. Das hat aber natürlich mit der "Pendlerpauschale" auch gar nichts zu tun (wird aber oft als "ungerecht" angeklagt").
Ferner sollte man immer bedenken: Die genehmigten Kilometerpreise darf man ja nur von der zu versteuernden Summe abziehen, bekommt diese aber nicht erstattet. 30 Cent pro Kilometer bekommt man ja so und so nicht wieder zurück.
Weiterhin gilt es zu bedenken: Zahlen tun wir das alle (auch die Kosten diesen Urteils und dem daraus folgenden neuen Gesetz - was wiederum erstmal Geld verschlingen wird). Die Kilometerpauschale ist aber nach wie vor ein Steuerungsinstrument, denn wenn jeder "vors Werktor" ziehen würde, dann möchte ich die Mietpreisexplosion nicht sehen. Von anderen Nebeneffekten ganz abgesehen.
Was aber natürlich auf jeden Fall gilt: "Ungerechtigkeit" wird bleiben, vor allem, wenn man in bestimmten Firmen arbeitet, die einen guten Job bieten und dann noch auf dem Land in schöner Natur genau vor der Haustür. Sowas gibt es ja auch ...
Bernhard