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Wen ich FJW lese, wird mir immer so flau in der Magengegend
Don Pasquale:
--- Zitat von: Thomas Schulte am 02.11.05 - 18:37:48 ---Da müsstest du beweisen können zu wieviel Prozent gerade diese eine Meldung zum Verkauf der aktuellen Ausgabe positiv beigetragen hat. Ein schwieriges wenn nicht gar unmögliches Unterfangen.
--- Ende Zitat ---
Ja und Nein.
Ja, deshalb weil jede Auflage mit solchen Meldungen gespickt ist und Nein deshalb weil man vergleichswerte hätte WENN diese zeitung mal komplett ohne diese Meldungen erschiene.
Unmöglich. Ich glaube Du hast recht.
@Bernhard: Es wäre zugegebermaßen eine Beschneidung der Pressefreiheit. Mir geht es in erster Linie um eine andere Sichtweise auf diese Dinge. Es geht um das systematische Erstellen von Falschmeldungen zur Förderung der Auflage, nicht um gelegentliche Irrtümer bei der Recherche.
m3:
--- Zitat von: koehlerbv am 03.11.05 - 00:31:25 ---Wenn wir gewisse Freiheiten wollen, müssen wir sowohl mit den Auswüchsen wir auch mit der Rezeption durch die manchmal wirklich dumpfen Massen leben.
--- Ende Zitat ---
Jup.
@Don: Eine "Falschmeldung" wäre dieser Text, wenn überhaupt, nur dann, wenn es sich um einen redaktionellen Beitrag gehandelt hätte. Nachdem der Text allerdings als eher unter "Kolumne/Kommentar" fällt, wird man so nichts machen können. Einzig Fr. Nahles könnte wegen Rufschädigung/übler Nachrede oder so klagen. Zumindest meinem beschränkten Rechtsverständnis nach.
Don Pasquale:
@m3: Ich bin etwas "abgeschwiffen" und meinte das Prinzip BILD als Ganzes.
m3:
Ahso. ;D Sorry, das hab ich nicht mitbekommen.
Wie wäre es mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat?
--- Zitat ---Jede Person kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und redaktionelle Inhalte von Online-Diensten von Verlagen beschweren.
...
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Artikel oder eine Abbildung gegen den Pressekodex verstoßen, senden Sie uns einen Brief, in dem Sie Ihre Beschwerde begründen.
...
Der Presserat besitzt vier Sanktionsmöglichkeiten:
1. die öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
2. die nicht-öffentliche Rüge (auf Abdruck wird verzichtet, z.B. aus Gründen des Opferschutzes
3. die Missbilligung
4. den Hinweis
--- Ende Zitat ---
http://www.presserat.de/Beschwerde.beschwerde.0.html
Der von Dir verlinkte Text verstößt meiner Interpretation nach gegen mehrere Punkte des deutschen Pressekodex, insbesondere IMHO allerdings gegen:
--- Zitat ---Ziffer 1
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Ziffer 9
Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.
Ziffer 12
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
--- Ende Zitat ---
Don Pasquale:
@m3: Genau darum geht es mir ja, die BILD stört sich nicht an Rügen vom Presserat.
Sie sammelt diese. Und weil diese Waffe nicht mehr sticht, geht es mir um eine
neue Sichtweise auf diese permanenten Verstöße, nämlich rein unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten. So könnte man der Sache Herr werden, leider kostet dies etwas
Pressefreiheit. Könnte sein das dieser Preis zu hoch ist.
Dein Ansatz ist sehr konstruktiv, konstruktiver als mein Ansatz.
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