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US-Anwälte
pd:
Ich denke man sollte, um mal speziell bei Sexualstraftätern (zweigeschlechtlich gemeint, möchte nicht den Mann als DEN Sexualstraftäter hinstellen) zu bleiben, aus den bisher gewonnenen Erfahrungen bei Wiederholungstätern, besser in der Lage sein, die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls vorherzusagen um damit eine dauerhafte Verwahrung verfügen zu können.
Natürlich hat ein Wiederholungstäter keinen Fleck auf der Stirn, so einfach wirds wohl nicht sein, aber die Genauigkeit sollte erhöht sein. Gibts dafür Zahlen? Wieviele der Täter sind Wiederholungstäter?
Zu den als Witz gemeinten Stories allgemein: Denke nicht, dass man das aufhalten kann. Kann man die verstärkte Entstehung von Neonazis aufhalten... Ist halt eine Massendynamik. Über die Stories kann man immerhin noch lachen...
Gruß, Patrick
Gandhi:
--- Zitat ---die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls vorherzusagen um damit eine dauerhafte Verwahrung verfügen zu können
--- Ende Zitat ---
in Homo Faber hat Herr Frisch mal geschrieben, dass Dich eine Statistik über Überlebenschancen wenig beeindrucken dürfte, wenn Du zu den wenigen Opfern zählst.
Statistisch ist das Rückfallrisiko doch gar nicht erfassbar - da höchst individuell. Und gerade was hier in diesem Verbrechensumfeld immer wieder in der Zeitung steht ist einfach wenigstens für den Laien unbegreiflich - die die da aufgelistet werden sind ja irgendwie fast immer vorbelastet - das scheint irgendwie eine regelrechte Karriere zu sein. Aber ich denke auch, dass das die Ausnahmedelikte sind - für die meisten anderen dürfte das nicht zutreffend sein...
pd:
Ne, weniger statistisch sondern den Menschen betrachtend. zB auffällige Vorgehens- und Verhaltensweisen, Vorgeschichten etc. Ich kann mir vorstellen, dass es da Parallelen gibt, die dann ausreichend sein müssten, um zukünftige Opfer vor einem Täter zu schützen. Natürlich kann das auch zu unverdienter Härte führen (wenn man das so ausdrücken kann) aber wem er das zuzuschreiben hat braucht er dann auch nicht lange zu fragen...
Gruß, Patrick
Schwere Sache...
Glombi:
--- Zitat von: pd am 27.10.05 - 17:00:14 ---Ich denke man sollte, um mal speziell bei Sexualstraftätern (zweigeschlechtlich gemeint, möchte nicht den Mann als DEN Sexualstraftäter hinstellen) zu bleiben, aus den bisher gewonnenen Erfahrungen bei Wiederholungstätern, besser in der Lage sein, die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls vorherzusagen um damit eine dauerhafte Verwahrung verfügen zu können.
Natürlich hat ein Wiederholungstäter keinen Fleck auf der Stirn, so einfach wirds wohl nicht sein, aber die Genauigkeit sollte erhöht sein. Gibts dafür Zahlen? Wieviele der Täter sind Wiederholungstäter?
Zu den als Witz gemeinten Stories allgemein: Denke nicht, dass man das aufhalten kann. Kann man die verstärkte Entstehung von Neonazis aufhalten... Ist halt eine Massendynamik. Über die Stories kann man immerhin noch lachen...
Gruß, Patrick
--- Ende Zitat ---
Die Wahrscheinlichkeit leigt bei 100% würde ich sagen. Wer das einmal gemacht hat, wird es wieder tun.
Also ganz einfach: Es muss ein Gesetz her: Wer Kinder schändet oder Frauen vergewaltigt wandert in den Bau und kommt nicht wieder raus. Das weiss man (Mann) dann vorher und ist selbst dafür verantwortlich.
Die Amis veröffentlichen bspw. Bilder von solchen Tätern. Das sollte hier auch gemacht werden. Man würde sich wundern.
Andreas
Don Pasquale:
--- Zitat von: Glombi am 26.10.05 - 23:50:03 ---1. Die (wenn auch gefakten) Urteille sind logisch nachvollziehbar. Ich glaube in der deutschen Rechtssprechung gibt es genug Urteile, die genauso viel Kopfschütteln verursachen.
2. Ich wünschte mir, die deutschen Gerichte würden endlich den Strattäter bestrafen und das/zukünftige Opfer schützen. Leider ist das hier nicht der Fall. Und das ist gar nicht zum Lachen.
--- Ende Zitat ---
Um wieder zurück an den Ausgangspunkt zu kommen. Das Problem ist doch das Folgende:
Das aktuelle Strafprozessrecht schützt nicht den Täter, sondern den Angeklagten und
mit Verlaub, dass ist ein elementarer Unterschied und an diesem möchte ich auch nichts
ändern. Es sieht nur rückblickend danach aus, dass die Rechte eines Straftäters geschützt
wurden.
Und wie wir bei Vergewaltigungsanklagen wissen, diese können auch getürkt sein, der vermeintliche
Täter ist ja damit auch ruiniert.
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