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US-Anwälte

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eknori:
Das "Strafprozessrecht" ( richtig Strafprozeßordnung oder StPO ) schützt weder Täter noch Opfer, sondern legt grob gesagt die "Spielregeln" fest, wie ein Strafprozeß zu führen ist ... nur mal so am Rande

koehlerbv:
Richtig - um die StPO ging es in diesem Thread bisher nicht. Und die hat mit dem Thema auch nix zu tun, da sie nur den Überbau darstellt. Ich denke, es will auch niemand rütteln am Prinzip, dass ein Angeklagter bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat. Wenn dem dann so ist, gilt er als Täter. Spätestens dann ist auch das / die Opfer festgelegt (okay, das kann leider schon viel früher feststehen  :'().
Es geht also um den Unterbau in dieser Diskussion. Da können wir m.E. aber nur polemisieren. Patentrezepte gibt es meines Wissens nicht. Kritisieren darf man aber - und das sollte man auch.

Bernhard

Don Pasquale:
Mir ging es um diese Aussage


--- Zitat ---Ich wünschte mir, die deutschen Gerichte würden endlich den Strattäter bestrafen und das/zukünftige  Opfer schützen.
--- Ende Zitat ---

das sollte schon mit etwas belegt werden. Das ist ein sehr sensibles Thema. Ich will die Opfer geschützt sehen, aber auch die Beschuldigten.

Und wenn in der StPO die Spielregeln festgelegt werden, wie z.B. hier

StPO § 135
Der Beschuldigte ist unverzüglich dem Richter vorzuführen und von diesem zu vernehmen. Er darf auf Grund des Vorführungsbefehls nicht länger festgehalten werden als bis zum Ende des Tages, der dem Beginn der Vorführung folgt.


dann ist das z.B. etwas was den Beschuldigten vor überzogener Ermittlung schützt.

Aber in der Tat habe ich mehr die Unschuldsvermutung gemeint.

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