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Rechtslage beurteilen
pd:
Hallo dh,
wie soll denn der Hergang bei dir so gewesen sein?
Ich habs mal nachgeprüft, um es wirklich gewesen sein zu können, müsste ich mich über diverse Verkehrsbestimmungen hinwegsetzen und mich an der Kasse vordrängeln, weil irgendwas zu essen hab ich ja auch gekauft...
Na, ich hoff mal, dass sich die Sache aufgrund von logischem Menschenverstand erledigt.
Gruß und Danke
Achso, ab Anfang nächster Woche übergeb ich den Kruschd mal dem Anwalt, der kommt da wieder ausm Urlaub. Dann kann er sich schonmal belesen...
Patrick
dh-paule:
Naja, der logische Sachverhalt zählt dann nicht unbedingt... Das Brötchen könntest Du auch schon dabei gehabt haben als Du träumend über den Zebrastreifen gefahren bist....
Wichtig ist, und das musst Du hier nicht offiziell beantworten, ob Du es garantiert und definitiv nicht warst, oder od Du es evtl. doch gewesen sein könntest. Darauf muss Deine Verteidigungsstrategie aufbauen...
Haben die schon definitiv DICH befragt, oder nur Deine Frau als Halter ???
pd:
Nur Frauchen.
Wie lange hast du gesagt hat das bei dir gedauert, bis dann wieder was zurückkommt? Ein halbes Jahr? Na dann ist der Augenzeuge wohl auch für die Katz... der wird mich dann wohl nicht glaubhaft wiedererkennen können.
Mit meiner Haarpracht kann ich trotz meines jugendlichen Alters wenig anstellen :-/
Entweder ich hab nen Franzmannschnitt oder ich seh aus wie Yehudi Menuhin ;-)
Naja, die Fakten, die so bestehen, sollten überzeugend sein. Letzlich müssen dann halt die Zeugen herhalten, dass ich bei der Arbeit war zu dem Zeitpunkt.
Nochmal zu deinem anderen Post. Wenn wir jetzt nen Anwalt um Rat fragen (aufgrund der Anhörung, die meine Frau erhalten hat) und bei einer evtl. Verhandlung wird entschieden, dass wir (ich) nicht schuldig sind, dann wir der Anwalt bezahlt? Und wenn es zu keiner Verhandlung kommt, dann auch?
Gruß und Danke
Patrick
rar:
Rede einmal mit deinem Versicherungsvertreter. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte man das über die abwickeln. Falls nicht, könnte man eventuell etwas mit der Haushaltsversicherung machen. Meine Haushaltsversicherung zahlt im Jahr 2 Rechtsauskünfte durch einen Anwalt.
Eine Rechtsschutzversicherung ist übrigens eine tolle Sache. Ich hab sie abgeschlossen und ca. 3 Monate danach schon gebraucht.
dh-paule:
Also insgesamt hat es bei mir 10 Monate gedauert. Im Juli solls gewesen sein, im September wurde ich zur ersten Vernehmung vorgeladen Ende Sept. erhielt ich dann die Strafandrohung über 4000,- + 1 Jahr Führerscheinentzug. Dagegen hab ich per Anwalt Einspruch eingelegt. Ab Oktober erhielt ich dann "regelmässig" Vorladungen zur Gerichtsverhandlung, die dann ebenso regelmässig abgesagt und verschoben wurde weil einer der Zeugen oder ich den Termin nicht wahrnehmen konnte . Zum 01.April (welch ein Datum) hatte ich dann meine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Würzburg...
Also die Anwaltskosten wurden von meiner Rechtsschutzversicherung gedeckt, weil die mir auch mehr glaubten als den Zeugen ;) Da das Verfahren gegen mich in der Hauptverhandlung jedoch eingestellt wurde, übernimmt die Staatskasse die Anwaltskosten.
P.S: Verlass Dich nicht so sehr auf das "Wiedererkennen" mich haben die auch nicht wiedererkannt, das ist aber kein Ausschlusskriterium, macht die Zeugen aber unglaubwürdiger. Wenn Du dann noch unabhängige Zeugen hast die glaubhaft nachweisen das Du gearbeitet hast, dann sieht es schon ganz gut aus....
Aber geh zum Anwalt, nimm es nicht auf die leichte Schulter, die drehen Dir sonst die eigenen Worte im Mund um!
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