@widmaier: Im Ernstfall wirst du damit nicht weit kommen. Auch Betriebsvereinbarungen sind vor Gericht nichts wert.
Einzig und allein eine vom Mitarbeiter unterschriebene Einverständniserklärung hat rechtlich Bestand.
Ich hatte die Gelegenheit, letzten Freitag bei einer Veranstaltung dem Vortrag von Prof Baton ( Uni Paderborn ) zu lauschen. Es ging da um das Thema "Haftung von Unternehmen bei Nutzung des Internets". War super interessant.
Barton hat zu dem Thema ein Buch geschrieben (
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3472033703/wwweknoride-21 ) Da werden auch die hier diskutierten Dinge behandelt.
Was unseren MailSchnüffler aus diesem Thread angeht würde ich darin einen klaren Verstoss gegen 202a Stgb sehen.
Wer eine solche Energie aufbringt, Maildateien daraufhin zu untersuchen, ob er zugriff darauf hat, um dann die Inhalte zu durchsuchen... der sollte mir besser nicht in die Finger kommen.
In der Praxis sieht es ja bei den Admins so aus, daß die MA es stillschweigend dulden, daß man in die Mails reingucken kann. Aber als Admin sollte ichdem Mitarbeiter auch zu verstehen geben, daß ich meine Möglichkeiten nicht ausnutze ( Vertrauen schaffen )
Es gibt durchaus Mitarbeiter, die die Arbeit der IT zu schätzen wissen; nicht alle halten uns für Freaks, Nerds, Geeks und und und.
Das Vorgehen ist im Prinzip stndige Übung; ebenso wie Falschparken oder bei Rot über die Ampel gehen..
Aber wenn es hart auf hart kommt, da haben dann die Richter zu entscheiden; und da zeigt sich dann, daß wir alle dann keine Chorknaben sind.
eknori