Domino 9 und frühere Versionen > ND8: Administration & Userprobleme
Automatische Kopie aller Dokumente in mail.box
smokyly:
--- Zitat von: SlyFox am 18.07.14 - 09:32:56 ---Hallo,
kann ich mal bitte Informationen darüber bekommen, nach denen ich, als nicht-leitender Angestellter, zur Verantwortung gezogen werden kann für Dinge, die ein Vorgesetzter von mir verlangt? Das würde ich ihm dann nämlich gerne mal unter die Nase halten.
--- Ende Zitat ---
Naja, Rechtsverstösse können nicht durch Weisung abgelöst werden.
--- Zitat ---Aber ich als "kleines Licht", der noch nicht einmal davon Kenntnis hat?
--- Ende Zitat ---
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
--- Zitat ---P.S.: Soll das heißen, dass die tägliche Datensicherung der Mail-DBs illegal ist???
--- Ende Zitat ---
Nein.
Das Thema ist sehr komplex. Daher ist es sinnvoll für den AG Privates und Geschäftliches zu trennen. So geht man vielen Fallstricken aus dem Weg.
schroederk:
Deiner Signatur entnehme ich, dass Ihr ein etwas größeres Unternehmen seid.
Da sollte es einen (üblicherweise extern) bezahlten Datenschutzbeauftragten geben.
Dieser kennt sich mit der Rechtslage bestens aus und kann Dir über die Konsequenzen Deines Handelns bestens Auskunft geben.
Inwieweit Du tatsächlich persönlich haftest, wird immer vor einem Gericht individuell geklärt werden müssen und hängt auch davon ab, ob Du den Vorgesetzten ausdrücklich auf den Rechtverstoß hingewiesen hast und er Dich dennoch, im vollen Wissen, dazu "gezwungen" hat, diesen Rechtsverstoß dennoch zu begehen (da Du Dich nur wegen der Drohung auf firmeninterne disziplinarische Konsequenzen unter Einspruch gefügt hast).
Thomas Schulte:
Mal drei Links zu solchen Themen ...
http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/874-LAG-Muenchen-Az-11-Sa-5409-Kuendigung-eines-Systemadministrators-wegen-Lesen-privater-E-Mails-Dritter.html
http://www.channelpartner.de/a/it-administrator-zu-acht-monaten-haft-auf-bewaehrung-verurteilt,263483
http://www.administrator.de/forum/welche-strafen-f%C3%BCr-fehlende-lizenzen-110345.html
Über das Thema sollte man sich dann mit einem spezialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise wie schon gesagt wurde mit einem externen, qualifiziertem Datenschutz Beauftragten unterhalten.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln