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Email Zugriffe und Weiterleitung
Hoshee:
Moin,
--- Zitat von: Driri am 19.10.10 - 11:33:02 ---- Die private Emailnutzung wird weiterhin geduldet.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja das Problem. Mit der Duldung impliziert man, dass private E-Mail-Nutzung erlaubt ist und tritt als Telekommunikationsdienstleister, mit allen gesetzlichen Konsequenzen, auf.
Meines Wissens geht nur eins: Nutzung der Infomationstechnologien (E-Mail, Internet, auch Telefon) nur für den dienstlichen Gebrauch! Fump, Aus, Ende!
Das auch z.B. private E-Mails raus-, reingehen, darf man weder denken, noch sagen, sonst ist man Telekommunikationsanbieter ... :-P
Gruss ...
Hoshee
koehlerbv:
Sehe ich auch so, Hoshee. Und das geht auch nachträglich noch - hier gibt es kein "Gewohnheitsrechts". Ich kenne auch etliche Firmen, die ein- und ausgehende Verbindungen (ob Port 25 oder 80) für Adressen wie yahoo, gmx, web, gmail und Konsorten sperren - weil das immer privat oder bestenfalls "semi-professionell" ist, aber keine wirklichen Kundenkontakte sein können. Die private Internet-Nutzung bietet ja auch genug Fallstricke.
Die sich daraus ergebende "Baustelle" des Mitbringens von privaten "Gadgets" steht bestenfalls in diesem Zusammenhang im Sinne von"Arbeitszeit verbraten", stellt aber die Firma von weitreichenden eigenen Verpflichtungen frei. Und solange die Kollegen ihre Leistungen erbringen, sollen sie es doch machen, wie sie wollen - solange sie die Firma nicht in die Bredouille bringen. Aber: Die Firmenleitungen gehören der Firma. Punktum.
Bernhard
diali:
Sehe ich nicht so, denn wenn per Dienstvereinbarung private Mails, Telefonate, Faxe etc. grundsätzlich verboten werden (diese kann auch jetzt noch beschlossen werden und in Kraft treten), sind wir auf dem Stand, den Bernhard & Hoshee beschreiben.
In der Dienstvereinbarung kann aber auch stehen, dass ich diese Medien privat verwenden darf, wenn ich schriftlich bestätige, dass die privaten Mails etc. wie dienstliche behandelt werden dürfen (damit darf ich Sicherungen anlegen, Archivierung betreiben usw.).
Sollen private Mails ohne so eine Vereinbarung zugelassen werden, würde es sonst bedeutet, dass ein 2. Mailsystem für privaten Mails aufgebaut werden müsste.
Unabhängig davon, ob verbieten oder erlauben mit oben genannter Einschränkung, muss dies von oben entschieden und eine entsprechende Dienstvereinbarung beschlossen werden. An tttonic Stelle würde ich genau dies ansprechen und bis eine rechtlich verbindliche Entscheidung getroffen wurde abwarten. Mit dem Abwarten kannst du übrigens auch Leidensdruck auf der anderen Seite erzeugen, eventuell wird dann schneller eine Entscheidung getroffen. ;D
Ist schon der Hammer was da auf tttonics Rücken ausgetragen wird. Ich will mal glauben dass tttonics AG sich der Problematik nicht bewusst ist
Hoshee:
Moin,
@Dirk: Bitte beachten: Privates E-Mailing wird nicht verboten. Es wird nur für den dienstlichen Gebrauch bereitgestellt!
Das macht einen gewaltigen Unterschied, besonders für das Unternehmen und den Mitarbeiter. Und zwar in Hinsicht auf arbeitsrechtliche Maßnahmen. Bitte nagelt mich da nicht drauf fest. Ich bin weder Personaler noch Jurist ;D
Aber auch wenn
--- Zitat von: diali am 20.10.10 - 06:30:29 ---In der Dienstvereinbarung kann aber auch stehen, dass ich diese Medien privat verwenden darf, wenn ich schriftlich bestätige, dass die privaten Mails etc. wie dienstliche behandelt werden dürfen (damit darf ich Sicherungen anlegen, Archivierung betreiben usw.).
--- Ende Zitat ---
gelten solch lustige Sachen wie Vorratsdatenspeicherung, Bereitstellung eines Einzelverbindungsnachweis usw.
Das Unternehmen ist dann für den Mitarbeiter der Provider! Da kann der MA unterschreiben was er will und wie er lustig ist.
Hoshee
diali:
--- Zitat von: Hoshee am 20.10.10 - 14:42:40 ---@Dirk: Bitte beachten: Privates E-Mailing wird nicht verboten. Es wird nur für den dienstlichen Gebrauch bereitgestellt!
--- Ende Zitat ---
Aber nur dienstlicher Gebrauch setze ich mit einem Verbot gleich (muss aber juristisch nicht so sein).
--- Zitat von: Hoshee am 20.10.10 - 14:42:40 ---gelten solch lustige Sachen wie Vorratsdatenspeicherung, Bereitstellung eines Einzelverbindungsnachweis usw.
Das Unternehmen ist dann für den Mitarbeiter der Provider! Da kann der MA unterschreiben was er will und wie er lustig ist.
--- Ende Zitat ---
bist du da sicher? Ich habe mich da bisher auf unsere Juristen verlassen, die diese Dienstvereinbarung ausformuliert haben. Wird interessant, wenn mal Personal abgebaut werden muss.
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