Sonstiges > Offtopic

Email Zugriffe und Weiterleitung

<< < (6/8) > >>

machineslave:
Hallo,

wenn ihr privaten EMail-Verkehr zulasst, so tretet ihr automatisch als Telekommunikations-Dienstleister gegenüber den Mitarbeitern auf und somit unterliegen die Mails dem "Fernmeldegeheimnis".
Das geht sogar soweit, daß man in diesem Falle keinen vorgelagerten Spamfilter einsetzen darf, sondern ALLE Mails an den Mitarbeiter zugestellt werden müssen.
Auch die rechtskonforme Archivierung ist nicht so einfach möglich, der Benutzer müsste theoretisch geschäftliche Mails irgendwie markieren, damit diese archiviert werden können.
Ebenfalls (juristisch nicht ganz eindeutig) könnte der Benutzer sogar nach Austritt aus dem Unternehmen verlangen, daß er weiterhin Zugang zu seinem Postfach hat.
Wir haben im Moment ein ähnliches Thema auf dem Tisch liegen.
Die einfachste Möglichkeit: Private EMails verbieten, dann ist das mit Zugriffen auf die Postfächer überhaupt kein Problem.

tttonic:
Danke für die ganzen Antworten.

Hie rnoch ein paar Anmerkungen.

Private Emails können nicht mehr verboten werden da diese seit 20 Jahren erlaubt sind und somit ist das nicht mehr möglich.

Ein Verbot privater Emails ist eh nicht durchsetzbar da ja niemand einem Absender verbieten kann jemanden eine Email zu senden.

Wir haben das nun Datenschutzrechtlich und juristisch prüfen lassen. Das Problem ist nicht der Datenschutz sondern die gesetztliche Betrachtung.

Hier will sich kein Jurist richtig festlegen und alle sprechen nur von "müsste", "könnte" und "muss im Einzelfall betrachtet werden".

Das liegt daran das hier anscheinend nicht nur die deutsche Rechtsprechung mit einfließt.

Mein Gefühl ist momentan. Egal was man macht, man macht es falsch da nichts richtig geklärt ist.

Schade eigentlich.

Driri:
Wir standen vor ca. einem Jahr auch vor dem Problem. Die private Emailnutzung ist bei uns nie untersagt worden, sondern wurde immer geduldet.

Wir haben nach Beratung mit externen Fachanwälten und unserer internen Rechtsabteilung dann folgende Regelung gefunden :

- Die private Emailnutzung wird weiterhin geduldet.

- Jeder Mitarbeiter unterschreibt eine Zusatzvereinbarung, daß er mit der Filterung und Archivierung seiner Emails (inkl. der evtl. privaten Mails) einverstanden ist.

- Mitarbeiter, die dies nicht unterschreiben, bekommen die private Emailnutzung auf die dienstliche Adresse untersagt (Weisungsrecht des Arbeitgebers). Da die private Nutzung des Internet ebenfalls geduldet ist, werden diese Mitarbeiter angehalten, private Mails dann über entsprechende Provider zu nutzen (GMX, Web.de, etc. pp.). Der dienstliche Emailverkehr dieser Mitarbeiter wird dann stichprobenartig auf private Emailnutzung überwacht und bei Zuwiderhandlung gibt es entsprechende rechtliche Konsequenzen.

Das ist vermutlich auch nicht 100%ig hieb- und stichfest, aber zumindest waren sich alle Beteiligten einig, daß diese Lösung in unserer Situation eine gute Lösung darstellt.

tttonic:

--- Zitat von: Driri am 19.10.10 - 11:33:02 ---Wir standen vor ca. einem Jahr auch vor dem Problem. Die private Emailnutzung ist bei uns nie untersagt worden, sondern wurde immer geduldet.

Wir haben nach Beratung mit externen Fachanwälten und unserer internen Rechtsabteilung dann folgende Regelung gefunden :

- Die private Emailnutzung wird weiterhin geduldet.

- Jeder Mitarbeiter unterschreibt eine Zusatzvereinbarung, daß er mit der Filterung und Archivierung seiner Emails (inkl. der evtl. privaten Mails) einverstanden ist.

- Mitarbeiter, die dies nicht unterschreiben, bekommen die private Emailnutzung auf die dienstliche Adresse untersagt (Weisungsrecht des Arbeitgebers). Da die private Nutzung des Internet ebenfalls geduldet ist, werden diese Mitarbeiter angehalten, private Mails dann über entsprechende Provider zu nutzen (GMX, Web.de, etc. pp.). Der dienstliche Emailverkehr dieser Mitarbeiter wird dann stichprobenartig auf private Emailnutzung überwacht und bei Zuwiderhandlung gibt es entsprechende rechtliche Konsequenzen.

Das ist vermutlich auch nicht 100%ig hieb- und stichfest, aber zumindest waren sich alle Beteiligten einig, daß diese Lösung in unserer Situation eine gute Lösung darstellt.

--- Ende Zitat ---

Zumindest mal ein Ansatz den man verfolgen kann.

koehlerbv:

--- Zitat von: tttonic am 19.10.10 - 17:38:29 ---Zumindest mal ein Ansatz den man verfolgen kann.
--- Ende Zitat ---

Oh, der war böse, richtig böse. Ich hoffe, das geschah unbedacht.

Ingo hat (als 27. Poster (!) nach zahlreichen anderen Statements, die ich grösstenteils ebenso vollkommen unterstütze), einen (weiteren) Erfahrungsbericht geschrieben. Dieser erscheint pragmatisch, aber - wie Ingo selbst sagt - wasserdicht ist das nicht.

Im Umgang mit privater eMail-Nutzung habe ich in den letzten 15 Jahren (also seit das ein breiteres Problem ist) die unterschiedlichsten Verfahren kennen gelernt. Das reicht von "macht, was Ihr wollt - aber baut keinen Scheiss!" bis zu striktesten Reglementierungen mit sofortigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Verstössen.

Angesichts der Tatsache, dass die meisten Firmen heute mit automatischen Signaturen und angehängten "Disclaimern" (dieses Gruselzeug) arbeiten, verbietet sich zumindest bei diesen Organisationen jeglicher ausgehender privater Mailverkehr sowieso.
Bei eingehenden Mails wird es gleich ganz schwierig. Selbst durchgehende SPAMs sind meist privat. SPAMs sind aber schwer zu erkennen - erlaubte Privatnutzung schliesst SPAM-Filter aber eigentlich aus. Ein Teufelskreis.

Auch die Telekommunikations-Dienstleister-Problematik, die Du oben mit dem "Ansatz, den man mal wenigstens verfolgen kann" abgebügelt hast, ist nicht ohne. Geht (unfreiwillig) der Falsche und der klagt, ist das für manchen "Opferanwalt" ein zusätzliches Fressen. Nicht besonders vielversprechend, aber die Firma hat erstmal den Ärger, den Zeitverlust und die Kosten.

Da Deine Firma sich offensichtlich nicht besonders der Problemtik widmen will, ist mein rat an Dich: Denke an Dich selbst und suche anwaltliche Beratung: Welche betrieblichen Wiesungen in dieser Sache darfst Du überhaupt annehmen und ausführen? Wann bist Du noch auf der sicheren Seite? Und lass Dir alles in der Sache schriftlich geben. Im Fall der Fälle kannst Du auch auf der Seite gegenüber vom Staatsanwalt sitzen.

Bernhard

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln