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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

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eknori:
Du musst die Pendlerpauschale und die Miete addieren. Dann geht sich das für den Städter und den Landbewohner in Summe gleich aus und es herrscht wieder Gerechtigkeit.


klaussal:
Je näher ich an meinem Arbeitsplatz wohne, desto weniger beanspruche ich meinen fahrbaren Untersatz. Und der ist fast unabdingbar, da der ÖPNV auf dem Lande kaum existiert, bzw. nur alle x Stunden fährt.

DAU-in:
Die Freizeit.

Ich pendle viel, und ich würde auf das Steuern abschreiben gerne verzichten, wenn ich dafür die Fahrzeit als Freizeit hätte.

Thomas Schulte:

--- Zitat von: eknori am 09.12.08 - 15:02:01 ---Was das BVerfG ja letzendlich nicht "gekippt" hat, ist das von der Bundesregierung propagierte Werkstorprinzip.

--- Ende Zitat ---
Es kommt sogar noch schlimmer.
Wenn das endgültiges Recht wird, dann ist zum Beispiel die Arbeitswege  Unfall Versicherung (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit) durch die Berufsgenossenschaften ebenfalls nicht mehr zu halten. Dasselbe gilt dann auch für die Schulwegezuzahlung beziehungsweise die Übernahme der Kosten durch die Gemeinde, denn auch hier handelt es sich um einen Weg zur "Arbeit" für die Schüler.

koehlerbv:
Wieso? Das sind doch vollkommen andere Veranstaltungen ...

Auf eine Erläuterung gespannt ist
Bernhard

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