also nicht laut mir sondern laut UrhG.
OK, sorry für die falsche Darstellung.
Nach Blick auf UrhG §53 darf ich also wohl weiterhin kopieren, soweit ich gesehen habe. Kopierschutz darf dabei nicht übergangen werden, ist klar.
Jetzt wäre nur noch die Grenze interessant. 3 Medien? 800 Medien?
Denn soweit ich gesehen habe, ist der Verkauf der o.g. 800 Medien nicht abgedeckt.
Wäre wohl dann eine Entscheidung vor Gericht
Matthias
@Leo: Kommst Du alleine oder bringst Du Freunde mit? Dann stelle ich noch mehr Bier kalt