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800 CDs verkaufen: wie am besten?
Glombi:
Die Frau hat studiert, was "vernünftiges" gelernt und keine Molotow-Cocktails geschmissen oder Polizisten verprügelt. Die muss es wissen. Wer sonst, wenn nicht die?
--- Zitat ---c't: Das Problem ist, ob ich ein Recht darauf habe, für den privaten Gebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Kopie von einem analogen oder digitalen Werk zu machen.
Zypries: Sie unterstellen, dass es ein Recht auf Privatkopie gibt. Das ist nicht der Fall.
c't: Es gibt kein Recht auf Privatkopie?
Zypries: Nein, das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie. Es gibt nur Schranken des Urheberrechts, das heißt, der Rechteinhaber muss Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch dulden und bekommt im Gegenzug seinen Anteil an der Pauschalvergütung. Die Zulässigkeit der Privatkopie beruht auf einer staatlichen Lizenz nach dem Motto: „Schützen, was man schützen kann. Vergüten, was man nicht schützen kann.“
c't: Es gibt Juristen, die sie aus dem Recht der unbeobachteten privaten Werknutzung herleiten.
Hucko: Ja, diese Philosophie kennen wir nur zu gut. Der Gesetzgeber hätte private Vervielfältigungen schon vor 40 Jahren verboten, wenn er im Verbot einen Sinn gesehen hätte. Aber das funktioniert nicht; das wäre ebenso effektiv gewesen wie ein Verbot des Nasebohrens. So entstand die gesetzliche Lizenz, damit der Urheber überhaupt etwas bekommt und nicht nur beklaut wird. Der Urheber erhält gesetzlich festgelegte Gebühren, und diese werden bei der Geräteindustrie kassiert. Das blieb lange Zeit die akzeptierte Prozedur, von der alle etwas hatten. Heute sind wir in einer Situation, in der die Content-Inhaber sich selbst schützen könnten, was früher nicht möglich war. Jetzt haben wir zwei Züge, die aufeinander zurollen: Hier die Eigentumsphilosophie mit dem Urheberrecht; auf der anderen Seite die Philosophie des freien Zugangs und die Verbraucher, die sich an die Legalisierung des geistigen Diebstahls in Kombination mit der Vergütungspflicht gewöhnt haben. Dieser Widerspruch ist der Hauptstreitpunkt der ganzen Novelle.
c't: Wie wollen Sie den Konflikt lösen?
Zypries: Zur Lösung dieses Konfliktes kann ich noch nichts sagen. Für die Novelle des Urheberrechts haben wir praktischen und wissenschaftlichen Sachverstand ins Haus geholt. Ich habe Repräsentanten der beteiligten Verbände, der Verbraucher und der Industrie sowie Wissenschaftler und Praktiker in die „Arbeitsgruppe Zweiter Korb“ berufen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit Mitte Juni beendet. Derzeit erarbeiten wir darauf aufbauend einen Referentenentwurf.
c't: Wird es unterschiedliche Regelungen für Musik-, Film- und Printwerke geben?
Hucko: Die Filmwirtschaftsvertreter fordern, im ersten Jahr nach dem Erscheinen eines Films überhaupt jede Kopie zu verbieten, selbst wenn dieser nicht kopiergeschützt ist. Ebenso gibt es in dem Bereich der Musikindustrie nicht nur eine völlige Ablehnung, Privatkopien auch bei Schutzmechanismen durchzusetzen, sondern die Forderung nach einem vollständigen Verbot der Privatkopie. Man müsse dahin zurückkehren, wo wir vor 40 Jahren standen. Kopien von Musik-CDs dürfe es überhaupt nicht mehr geben, selbst wo sie nicht verschlüsselt sind.
c't: Diese Positionen sind bekannt. Aber Sie wollen mit der Novelle ja darauf eine Antwort geben.
Zypries: Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht zu einem Verbot der Privatkopie kommen.
--- Ende Zitat ---
Das ist doch eine super Argumentationskette ;D
Die Juristerei hat wohl doch mit der Heisenbergschen Unschäfte zu tun, oder?
--- Zitat ---Man müsse dahin zurückkehren, wo wir vor 40 Jahren standen. Kopien von Musik-CDs dürfe es überhaupt nicht mehr geben, selbst wo sie nicht verschlüsselt sind.
--- Ende Zitat ---
Ich frage mal meinen Papi, ob er noch eine CD von vor 40 Jahren hat!
Andreas
MartinG:
Meine Hand ins Feuer legen würde ich dafür auch nicht...
--- Zitat ---Kopierschutz darf dabei nicht übergangen werden, ist klar.
--- Ende Zitat ---
Damit wird das ganze zumindest zukünftig nur noch theoretisch interessant, praktisch haben 80-90% der aktuellen CDs einen Kopierschutz...
Kleinere Labels verzichten derzeit noch aufgrund der Einmalkosten von 1000-2000€ noch darauf, bei den Majorlabel ist es aber IMHO ein Kopierschutz Standard...
TMC:
--- Zitat von: Glombi am 16.02.05 - 23:02:26 ---Die Frau hat studiert, was "vernünftiges" gelernt und keine Molotow-Cocktails geschmissen oder Polizisten verprügelt. Die muss es wissen. Wer sonst, wenn nicht die?
--- Ende Zitat ---
Ob sie allerdings in Jura aufgepasst hat, bezweifle ich.
U.a. auch der Lawblog sagt:
--- Code: ---9. 2 .2005
LEIH-DVDS KOPIEREN
Gestern mit einem Staatsanwalt eine interessante Diskussion gehabt, ob das private Kopieren von ordentlich entliehenen DVDs an sich schon strafbar ist. Er meinte, dass die Videothek nur ein “vorübergehendes Nutzungsrecht” einräumt. Dieses Nutzungsrecht ende mit der Rückgabe der DVD.
Ich habe darauf hingewiesen, dass § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung für private Zwecke ausdrücklich zulässt, sofern nicht eine “offensichtlich rechtswidrige Vorlage” verwendet wird. Eine andere Einschränkung macht das Gesetz nicht.
Wie man eine gegen Geld ausgeliehene DVD als “offensichtlich rechtswidrige Vorlage” ansehen will, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
--- Ende Code ---
Das hatte ich jetzt auch aus dem UrhG §53 interpretiert.
Wenn ich nochmal auf die Welt komme werde ich Anwalt. Wenn man gut ist, ist das ein cooler Job: Man verdient immer sein Geld, egal wie es nun ausgeht ;D
koehlerbv:
Sehen wir das doch mal pragmatisch - und auch die Legislative und vor allem die Justiz wird das nicht anders sehen:
Ich kaufe mir eine CD für 20 EUR. Davon mache ich mir eine Sicherheitskopie oder eine für's Auto oder eine für den Sohnemann. Erlaubt und nachvollziehbar.
Ich leihe mir diese CD für 2 EUR von irgendwoher. Wenn ich jetzt eine Kopie ziehe(n darf), grenzt das ja an Schwachfug. Deutsche Gesetze neigen dazu, aber bestimmt nicht hier.
Die Gesetze heraussuchen oder auf den Staatsanwalt warten mag derjenige, der sowas plant.
Bernhard
Glombi:
--- Zitat ---Ich kaufe mir eine CD für 20 EUR. Davon mache ich mir eine Sicherheitskopie oder eine für's Auto oder eine für den Sohnemann. Erlaubt und nachvollziehbar.
--- Ende Zitat ---
Ausser man gerät in eine Polizeikontrolle und dann in Erklärungsnot.
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