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Wahrscheinlichkeitsrechnung a la BGH
Glombi:
http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=7193
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51834
Also: Laut BHG ist die Wahrscheinlichkeit, bei 3 Versuchen eine Zahl zwischen 0 und 9999 zu erraten gleich 0 !
--- Zitat ---Es sei mathematisch ausgeschlossen, die PIN einzelner Karten aus den auf ihnen vorhandenen Daten in verhältnismäßig kurzer Zeit zu errechnen, ohne vorher an den zur Verschlüsselung verwendeten Institutsschlüssel zu gelangen.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja der Gag des Tages ;D
Muss mal nachsehen, welche Sicherheitsstufe Notes bei 4-stelligen Passwörtern nennt ;D
Andreas
koehlerbv:
So ganz verstehe ich das nicht, Andreas: Der BGH hat nicht gesagt, dass die Wahrscheinlichkeit gleich Null sei.
Laut SPIEGEL http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,321558,00.html gab es auch keine Fehleingabe (wobei ich hier der ganzen Berichterstattung nicht traue - auch Heise nicht, die bezogen das auch nur von Agenturen), da müsste man jetzt wirklich die Akteneinsicht haben.
Dass jemand den Code knacken kann und dann nur eine Karte klaut und dann auch nur 1.000 Euronen abhebt - na, ich weiss nicht. Dann macht man sowas doch im grossen Stil.
Ausserdem: Keiner ist gezwungen, eine EC-Card zu beantragen, wenn es ihm zu unsicher erscheint. Da gibt es doch auch Leute, die ohne EC-Card, aber mit ihren beiden besten Freunden (Mr. Smith und Mr. Wesson) jederzeit anders Geld anheben können ;D
Unter den bisher bekannten Rahmenbedingungen halte ich das BHG-Urteil für vollkommen korrekt:
- Frau will EC-Card (hätte sie aber nicht wollen gemusst)
- Frau schusselt (und hat mit hoher Wahrscheinlichkeit die PIN in der geklauten Handtasche aufbewahrt)
- Dieb ist böse und begeht zwei (verkettete) Verbrechen (!!!)
Warum soll jetzt die Bank haften ?
Bernhard
Glombi:
Ich halte dagegen: Mir wird die EC Karte gestohlen, aber der Dieb kennt die PIN nicht. Der Dieb rennt zum nächsten Bankomat und tippt willkürlich eine 4 stellige Zahl ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass er auf Anhieb einen Treffer landet, ist mindestens 1 : 9999.
Also von Wahrscheinlichkeit = 0 keine Spur.
Man bedenke: Die Wahrscheinlichkeit, 6 Richtige im Lotto zu haben, ist 1 : 14.000.000 (jedenfalls so in der Größenordung 1 zu 49 über 6) . Und dennoch gibt es regelmäßig Leute, die 6 Richtige haben. Laut BGH müsste das Ziehungsgerät manipuliert sein.
Ich fasse diesen Richterspruch nicht.
Das es unwahrscheinlich ist, dass jemand anhand der verschlüsselten Codierung auf die Zahl zu schließen, glaube ich gerne. Aber das hat gar nichts mit der Wahrscheinlichkeit zu tun, einen Treffer bei einer 4-stelligen Zahl zu landen.
Andreas
Ergänzung: Die Kundin hat einen Fehler gemacht ;D
Vielmehr bezweifelte sie die Sicherheit der 128-Bit-Verschlüsselung des PIN-Systems und machte geltend, dass das bankinterne Sicherheitssystem bislang noch nie untersucht worden sei
Das darf sie natürlich nicht sagen, echt blöd.
Wie es (wahrscheinlich ;D) wirklich ist:
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/geld-_und_kreditwesen/scheckkarte/index.jhtml
hier noch was wissenschaftlich angehauchtes, was ich schon eher nachvollziehen kann
http://www.informatik.uni-trier.de/~damm/Lehre/E-Money/ecCardsSecurityFAQ.html
Fazit: Wir Kunden sind wie immer die Gelackmeierten :(
koehlerbv:
--- Zitat von: Glombi am 05.10.04 - 22:05:22 ---Die Wahrscheinlichkeit, dass er auf Anhieb einen Treffer landet, ist mindestens 1 : 9999.
--- Ende Zitat ---
Nein - 1 : 10.000 (die "0000" wir ja auch erlaubt sein) ;D
--- Zitat von: Glombi am 05.10.04 - 22:05:22 ---Ich halte dagegen: Mir wird die EC Karte gestohlen, aber der Dieb kennt die PIN nicht. Der Dieb rennt zum nächsten Bankomat und tippt willkürlich eine 4 stellige Zahl ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass er auf Anhieb einen Treffer landet, ist mindestens 1 : 9999.
--- Ende Zitat ---
Warum hast Du dann eine EC-Card ? Ein Auto mit Bart-Schlössern für Fahrertür und Zündung kauft auch keiner ;D
--- Zitat von: Glombi am 05.10.04 - 22:05:22 ---Das es unwahrscheinlich ist, dass jemand anhand der verschlüsselten Codierung auf die Zahl zu schließen, glaube ich gerne. Aber das hat gar nichts mit der Wahrscheinlichkeit zu tun, einen Treffer bei einer 4-stelligen Zahl zu landen.
--- Ende Zitat ---
Die Wahrscheinlichkeit beträgt genau drei Promüll. Und dazu muss erstmal die EC-Card geklaut werden. Häufiger geklaut wird Bargeld (logisch). Traveller cheques werden selten geklaut - und lassen sich (fast) nicht umsetzen. Sind aber unbequem. Genauso wie Bargeld. Letzteres wird aber mehr geklaut als ... Aber das hatten wir ja gerade.
--- Zitat von: Glombi am 05.10.04 - 22:05:22 ---Fazit: Wir Kunden sind wie immer die Gelackmeierten
--- Ende Zitat ---
In diesem Fall sehe ich das nicht so: Das 3-Promille-Risiko kenne ich ja vorher. Ich kann dann ja dankend auf das Angebot verzichten ...
Und nochmal: Warum soll die Bank jetzt dafür haften, dass dem Kunden die Karte geklaut wurde und komischerweise der "Lottogewinn" schon beim ersten Versuch eingestrichen wurde ? Was würde passieren, wenn die Banken bei jedem derartigen Fall löhnen müssten ? In unserer heutigen Gesellschaft wären doch dann sofort die Weichen gestellt: Wieder wird die Verantwortung vom Individuum sofort wieder auf die Gesellschaft abgewälzt, und die böse Spirale nimmt weiter ihren verheerenden Verlauf. Genau das halte ich für den "casus knacktus".
Bernhard
Glombi:
Ich habe ja nix gegen die Banken, nur gegen die Begründung.
"mathematisch ausgeschlossen, die PIN einzelner Karten aus den auf ihnen vorhandenen Daten in verhältnismäßig kurzer Zeit zu errechnen"
Was ist "mathematisch ausgeschlossen" ?
Was ist "verhältnismäßig kurzer Zeit"? Klaro,mit meinem PC zuhause dauert es vielleicht ein Jahr, aber es gibt ja sogar in Ebay eine 2,3 Mio Kiste für "wenig" Geld zu kaufen.
Die Kundin ist wie gesagt blöd, dass sie die Bank beschuldigt, ein unsicheres System zu haben. Und Sie hätte den 45er S&W mitnehmen sollen ;D
Andreas
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