Ich habe das heute beim Kaffee mal mit einem Kollegen diskutiert.
der Verkäufer hatte mir auf Nachfragen geschrieben, daß er die CD gekauft hat. Also ist er juristisch gesehen Eigentümer ( ohne das jetzt näher ausführen zu wollen )
Sein Angebot lautete auf den verkauf der CD mit Papierhülle; nicht mehr, nicht weniger. Seine "Promotion" war wie alle Aussagen in dieem bereich üblich übertrieben und teilweise falsch. Aber das hat Werbung nun mal so an sich.
Der Käufer hat die CD legal erworben ( auch hier spare ich mir das juristische HickHack )
Es dürfte aber folgendes passiert sein:
der Käufer glaubte ( möglicherweise ) eine lizensierte version zu erstehen. Er hat auf die CD aus diesem Grund einen solchen Sack Geld geboten. Sein Motiv war also, eine lizensierte version zu erstehen.
Er hätte also nicht soviel geboten, wenn er gewusst hätte, daß es sich lediglich um das Silberscheibchen handelt.
Dies ist aber für den Verkäufer ein rechtlich unbeachtlicher Motivirrtum, der nicht zum Rücktritt vom vertrag führen kann. Der Vertrag ist auch nicht dadurch nicht zustandegekommen.
Für uns Trittbrettfahrer ist eigentlich nur entscheident, ob die CDs, die wir gehortet haben unser Eigentum sind. Wenn nicht, machst du dich zumindest einer Unterschlagung strafbar. Wenn ja, lasst uns reich werden ... JEDEN TAG STEHT EIN NEUER DUMMER AUF !!