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Notebook: IBM mit nur 128MB -> wie auf 256MB
koehlerbv:
Vielleicht macht es ja auch der (gute!) örtliche Fachhändler für 60 EUR . incl. Funktionsgarantie ...
Mit dem A21 hast Du ja eh schon ein Schnäppchen gelandet ;-)
Bernhard
TMC:
na ja, "guter örtlicher Fachhändler", zumindest bei uns in der Passauer Umgebung gibts zwar vielleicht gute, aber die Preise sind jenseits von gut und böse.
Beispiel: War letztens nur mal im Media Markt, und wollte ein 5m USB-Kabel.
Preis: 17,99 EUR (!!!).
http://www.reichelt.de/ nimmt dafür 1,30 EUR.
Sprich der Geiz ist Geil - Markt nimmt dafür knapp das 14fache.
Ich will jetzt nicht auf Service von Onlineshops eingehen, aber beim 14fachen des Preises.......
TMC
Semeaphoros:
Also das mit dem Kadi ist nicht so sicher. Da muss man dann schon sicherstellen, dass man bei der Bestellung das Zielgerät mit deklariert, denn der Verkäufer kann geltend machen, dass das bestellte Memory nicht für das Gerät, in dem es getestet wurde, vorgesehen ist und kann nachweisen, dass das so deklariert ist. Damit fällt die Rückgabe wegen mangelnder Funktion dahin.
koehlerbv:
Da ist das deutsche Recht wohl weiter als das schweizerische: Gerade, wenn man NICHT angibt, wozu man das Produkt im Versandhandel gekauft hat, kann man es 14 Tage lang OHNE Begründung zurückgeben.
Aber wie schon gesagt: Wenn der Versandhändler Zicken macht, kann es immer noch teuer werden.
Bernhard
TMC:
@Semeaphoros:
In Deutschland haben wir seit ein paar (einigen?) Monat ein neues Gesetz, dass beim Onlinekauf erlaubt, das Gerät ohne Angabe von Gründen wieder zurückzusenden. (ich glaub es heißt Fernabsatzgesetz)
Über 40 EUR muss der Distri sogar die Rücksendekosten tragen, unter 40 EUR auch, außer er hat dies in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
TMC
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