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Notebook: IBM mit nur 128MB -> wie auf 256MB

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Semeaphoros:
Jein, ich vermute mal, dass das Versandhandelsrückgaberecht verwirkt wird, wenn mans öffnet. Stimmt, das Schweizer Recht sieht das (noch) nicht vor. Aber Oeffnen der Verpackung indiziert nun mal Annahme der Sendung, und dann gehts wohl nur noch über Garantie, nehme ich jetzt mal an -- wobei es vor dem Kadi sowieso schlussendlich fast einfacher ist, einen Würfel zu werfen als zu wetten , wer schliesslich recht bekommt ---- leider.

TMC:
das stimmt mit dem Kadi.
Also sollte ich online bestellen und gleich 10 USB-Kabel für 1,30 EUR dazu.
Wenn der Riegel nicht passt verscheppere ich die Kabel für je 5 EUR bei ebay (mit Verweis auf Mediamarktpreis 17,99) und dann habe ich sogar noch gewinnoptimiert geshoppt  ;D

TMC

koehlerbv:
Rückgaberecht - guckst Du hier, ist offensichtlich perfekt abgebildet (incl. "Gebrauchs!spuren"):
http://www3.alternate.de/html/general/rueck.htmlOder Dell oder Quelle oder Neckermann oder sowas auf den entsprechenden Seiten ...

Sind wir Deutschen hier doch mal besser dran als die Eidgenossen ?

Bernhard

TMC:

--- Zitat ---Sind wir Deutschen hier doch mal besser dran als die Eidgenossen ?

--- Ende Zitat ---
Das wundert mich auch.
Besonders die Schweiz ist afaik sonst immer weiter voraus (siehe Drogenmodell schon vor ein paar Jahren: Abgabe reines Heroin an Schwerstabhängige, etc. - wobei ich da den aktuellen Stand nicht kenne.).

TMC

Semeaphoros:
Ok, das ist das Angebot eines solchen Händlers. Frage mich, ob das über seine gesetzlichen Pflichten hinausgeht. Natürlich bindet sich Alternate auf diese Weise und wird wahrscheinlich kulant handeln. Das tun aber auch manche seriöse Händler hierzulande. Dass er da mehr leistet als gesetzlich erforderlich ist ziemlich wahrscheinlich, wenn man den Schluss ansieht:


--- Zitat ---Wichtig: Bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder bei Kaufverträgen, die in Form von Versteigerungen (Auktionen) abgeschlossen wurden. Genauere Hinweise entnehmen Sie bitte unseren
--- Ende Zitat ---

Aber lassen wir das hier mal, wird langsam sehr akademisch ... :-)

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