Da dürfte bald von einer Klage im Wettbewerbsrecht zu lesen sein - "lebenslang" heisst ja nun was ganz anderes als fünf Jahre, und man wird das intuitiv eher auch nicht auf das Alter des PCs beziehen.
@Christian: Du meinst sicherlich "Klasse B", und *das hat nichts mit "B-Klasse" zu tun.
Bernhard