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Tragisch / Zufall oder in was für einer Welt Leben wir eigentlich

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koehlerbv:
Solche Dinge passieren doch dauernd - in unterschiedlichen Ausprägungen von "ärgerlich" bis "hochdramatisch" (wie in diesem Fall). Und mit positivem Ausgang oder negativem.

"in was für einer Welt leben wir eigentlich": In dieser. Daran ändert auch dieser Fall überhaupt nichts.
Bemerkenswert finde ich hier nur, dass sich die Richterin derart an die Hausaufgaben der Staatsanwaltschaft und des Beklagtenanwalts gemacht hat.

Ein weiterer derartiger Fall, hier im Zusammenhang mit diesen unsäglichen, geldgeilen und zutiefst unmoralischen Massen-Abmahn-"Anwälten": Landgericht Bückeburg, Az. 2 O 62/08. Hier ist der Verfügungskläger mal so richtig auf die Fresse geflogen. Was nun aber fehlt, ist die konsequente Fortsetzung der Causa:
"Für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Verfügungsklägers und seines Prozess-bevollmächtigen spricht nicht zuletzt der Umstand, dass in der Abmahnung vom 21.02.2008 Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden, die nach einem abenteuerlich überhöhten Gegenstandswert von 100.000,00 € berechnet wurden. Ein solcher Wert ist für Fälle der’ vorliegenden Art, wie auch die Streitwertfestsetzung im Tenor dieses Urteils zeigt, nicht einmal ansatzweise gerechtfertigt. Wenn in dem Abmahnschreiben vom 21.02.2008 dann auch noch die Rede davon ist, dass es sich um einen “für Fälle dieser Art geringen” Streitwert handeln soll, ist eine solche Aussage nicht nur aberwitzig falsch, sondern geradezu dreist. Sie grenzt jedenfalls an einen strafbaren Betrug und eine ebenso strafbare Gebührenüberhebung (§ 352 StGB) und dürfte die Grenze der Straflosigkeit wahrscheinlich bereits überschritten haben."

Bernhard

pd:
Der Fall wirft auch wieder die Frage auf, wie kriegt man Admin-Menschen in den Griff...

Patrick

Gandhi:
Was ich erschreckend finde:
Die Aussage der Richterin war, dass der Angeklagte Glück gehabt hat, dass just in diesem Moment die entsprechende Software verfügbar war (was ich irgendwie nicht nachvollziehen kann, aber das ist ein anderer Punkt).
Im Umkehrschluss heißt das doch, dass der Bösewicht einfach nur zu spät war und bislang Menschen wegen solcher Dinge unschuldig in den Knast gewandert wären.
Da denke ich mir dann auch, dass man besser doch nicht mehr so 'unbedarft' mit dem Zugang zu Ressourcen, die einem zugeordnet werden umgehen sollte.
Wie soll das der Laie bewältigen....

koehlerbv:
Natürlich wäre das erschreckend, wenn solch ein Verfahren erstmal so abgelaufen wäre. Dem ist aber nicht so. Zeitstempel sind ja nun schon länger auszulesen, und das wurde auch gemacht.

Erschreckend ist doch vielmehr, dass - bei aller Anerkennung der notwendigen Gratwanderung bei der Rechtsprechung - immer noch das Prinzip "auf hoher See und vor Gericht ..:" gilt.

Bernhard

eknori:

--- Code: ---just in diesem Moment die entsprechende Software verfügbar war
--- Ende Code ---
Also den Hexeditor oder Software, um gelöschte Dateien wieder herzustellen gibt es nicht erst seit gestern.
Es ist weniger eine Frage der Software als der logischen Vorgehensweise der IT Experten in diesem Fall.


--- Zitat ---Die Wende in diesem Fall ist geradezu dramatisch.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage ist ja wohl ein bisschen übertrieben. Aus Sicht eines Zeitungs Schreiberlings und Computer Bild zertifizierter Prozessbeobachter mag das so erscheinen. Die haben nun einmal nicht die kenntnis, was denn so auf der Festplatte passiert, wenn Daten gespeichert und gelöscht werden. Und wenn man die StPO kennt, dann verwundert es auch nicht, daß der Experte erst zu einem "späten" Zeitpunkt gehört wurde und die Wahrheit erst dann ans Licht kam. Ein Strafprozess ist durch die StPO sehr straff gegliedert und in seinem Ablauf vorgeschrieben. Und Gutachter werden immer erst nach allen Zeugen vernommen.

--- Zitat ---Dank der Beharrlichkeit der Vorsitzenden Richterin
--- Ende Zitat ---
Ich vermute hier weniger Beharrlichkeit als Menschenkenntnis.


--- Zitat ---Der Verteidiger, der von einem „eindeutigen Ergebnis“ der Verhandlung sprach, stellte die kritische Frage, warum die Polizei nicht schon vorher, bevor der Verdacht gegen seinen Mandanten erhoben wurde, in andere Richtungen ermittelt habe.
--- Ende Zitat ---
Die Frage hätte er dem ermittelnden Staatsanwalt stellen sollen und nicht "der Polizei", die lediglich im Auftrag und auf Weisung der Staatsanwaltschaft ermittelt.


--- Zitat ---die zu den ersten beiden Verhandlungstagen gekommen seien, „um Blut zu sehen“.
--- Ende Zitat ---
Das Betriebsklima in der Bude ist wohl nicht besonders gut.

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