Hallo,
macht es nicht Sinn, für "Superadmins" in der HR(M) das "vieraugenprinzip" zu verwenden, dass nur über entsprechende Schlüssel zugegriffen werden kann.
Bei uns ist die HRM-Datenbank so angelegt und ich bin froh darüber, dass es so ist, da kommen keine Missverständnisse auf.
MfG
Werner