Zu den feiertagen hier noch meine 2 cent:
Als ich Ende der 70er Jahre in München studiert habe, kann ich mich noch daran erinnern, daß es da eine ganz seltsame Regelung an einem Tag gab. Offenbar war das ein Feiertag, der nur bei einer Konfession galt. Da war dann vormottags Feiertag und nachmittags wurde ganz normal gearbeitet ...
Und zur Auslegung des Geltungsbereichs von Feiertagen:
Einer meiner Arbeitgeber hatte seinen Unternehmenssitz in Bayern; mein eigentlicher Arbeitsplatz befand sich aber in NRW. Als ich mal den Versuch startete, ein bisschen Sonderurlaub zu ergattern und dazu das Bildungsurlaubsgesetz zu bemühen, wurde der Antrag abgelehnt, weil es seinerzeit in Bayern kein Bildungsurlaubsgesetz gab. "Herr Krause, so etwas gibt es in Bayern nicht. Und das gilt auch für Arbeitnehmer, die ausserhalb von Bayern für uns tätig sind".
Aha !!
Als ich dann wenig später einmal nachfragte, ob der kommende Feiertag auch für mich ein arbeitsfreier Tag sei, wurde ich darauf hingwiesen, daß der Feiertag nur in Bayern gilt. Arbeitnehmer in NRW müssen an diesem Tag arbeiten gleichwohl sie bei einem bayrischen AG angestellt sind.
...