Hallo,
hier noch mal ein paar Infos aus der Bankenwelt.
Ein Sparkonto muß eine Mindesteinlage haben, die rechtliche Grundlage kann ich aber auch nicht genau zitieren, ich tippe aber auf AO.
Es kann sehr wohl sein, daß auch Girokonten mit einem Miniguthaben aufgelöst werden. Das macht v.a. daher Sinn, weil meistens Kontogebühren anfallen, die das Miniguthaben schnell aufbrauchen. Hinzu kommen Kosten, die das Rechenzentrum für das Führen eines Konto verlangt. Diese entfallen, wenn das Konto aufgelöst wird.
Ich kenne aus der Praxis folgende Vorgehensweise:
- Kontakt mit Kunden aufnehmen (Intensivierung) => mehrmals !
- kein Erfolg/ kein Kontakt möglich => Konto auflösen, Guthaben umbuchen (Sammelkonto), Kunden informieren
Wenn das Kunde (auch nach Jahren) kommt, wird ihm das restliche Guthaben selbstverständlich ausbezahlt (inkl. Zinsen, abzgl. Kosten).
Grüße
Tanja