> denn auch der Admin darf Dein Mail nicht öffnen.
Dass hängt stark von der Unternehmenspolicy ab. Ein pauschales "Nein" gibt es nicht. Wenn der Arbeitgeber z.B. festgeschrieben hat (und der Mitarbeiter unterschrieben), dass es keine private Nutzung des Emailaccounts geben darf, ist vom Datenschutz alles O.K.
Das ist leider nicht ganz so.
In der Tat muss unterschieden werden, ob eine private Nutzung erlaubt ist oder nicht.
Ist die
private Nutzung ausdücklich
verboten, kann der Admin auf die Mails eines Mitarbeiters zugreifen, weil alle Mails (also auch die privaten) als dienstlich angesehen werden. Der Admin verstößt also nicht gegen Datenschutzregelungen. Sobald aber der Admin erkennt, dass es sich (trotz Verbot) um ein privates Mail handelt, darf er nicht mehr weiterlesen. In diesem Fall ziehen die allgemeinen Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), das die Privatsphäre des Mitarbeiters schützt.
Wenn die private Nutzung allerdings geduldet wird (also nicht regelmäßig kontrolliert
und sanktioniert wird) entsteht eine sog. "betriebliche Übung". Dann gelten die selben gesetzlichen Regelungen, wie wenn die private Nutzung erlaubt ist.
Ist die
private Nutzung erlaubt, unterliegt der Arbeitgeber erheblichen Verpflichtungen.
U.A. ist jegliche Überwachung der Inhalte sowie der Verbindungsdaten der Internet- und E-Mailnutzung unzulässig. D.h., der Admin darf keine Mails des Mitarbeiters lesen.
In diesem Fall kommen zum BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) noch das TKG (Telekommunikationsgesetz), das TDG (Teledienstegesetz) und das TDDSG (Teledienstedatenschutzgesetz) zur Anwendung.
Das ganze ist eine recht komplexe Angelegenheit. Bei Verdacht auf Mißbrauch der Adminrechte würde ich auf alle Fälle den Betriebsrat einschalten (wenn vorhanden).
Davon abgesehen missbraucht der Admin seine Vertrauensstellung im Betrieb, egal ob privates Mailing erlaubt ist oder nicht.
Grüße
Stefan
P.S.
Die genannten Gesetze gelten natürlich nur in Deutschland. Wie das Ganze in Österreich oder der Schweitz aussieht, weiß ich nicht.