Autor Thema: § 206 StGB gegen § 109 TKG  (Gelesen 2337 mal)

Offline Arno

  • Senior Mitglied
  • ****
  • Beiträge: 445
  • Geschlecht: Männlich
  • nur die Ruhe wir bekommen das schon hin ...
    • Gont
§ 206 StGB gegen § 109 TKG
« am: 31.07.06 - 14:53:23 »
Hallo,

Wir Planen im Unternehmen einen umstieg unserer AntiSpam Software,
nun ist es so das wir biher, fuer unsere Kunden Spam durchgelassen haben,
und nur unsere Internen Mails Gefiltert wurden.

Leider geht das bei der neuen Software nicht mehr  :(
Da ich in einer Studie bom BSI gelesen habe das man damit nun in Teuifelsküche kommen kann,
wenn man auch nur den zusatz SPAM im Betreff einer Kundenmail einfügt,
und man nicht ausdrücklich dessen einverständnis hat,
habe ich mich gefragt wie ihr das Handhabt ?

Gibt es im Unternehmen  Vereinbarungen die der Mitarbeiter / oder ein Kunde unterschreiben muss ,
so das ihr auf der Sicheren Seite seid wenn ihr mails Scannt.

Ich bin sehr an einer vorlage füer einen solchen scan spam vertrages intressiert ;-)

denn sicherlich ist der § 109 TKG eine ausrede ums spam zu scannen oder gar zu löschen.
aber ob man damit immer durch kommt ?

Es scheint ja wohl so das sobald ich die Mail angenommen habe,
ob zum scannen oder zum sofortigen ausliefern,
ich dafuer haftbar bin das dieser mail nichts passiert und das sie sicher und wohlbehalten an den richtigen empfänger kommt, ob er sie dann in die tonne tritt ist seine sache aber ohne seine ausdrückliche erlaubnis darf ich den mailverker nicht scannen und schon garnicht /Kentlichmachen / in Quarantänme stellen / oder gar löschen



Wie geht ihr damit um ?

Gibt es eine Antispamm lösung bei der man Rechtlich immer auf der richtigen seite ist ?



Hier anbei ein paar quellen zu dem thema,
fuer die meisten sicher ein alter Hut

Aber beim lesen kann einen schon ganz anders werden *grummel*

BSI Antispam http://www.bsi.bund.de/literat/studien/antispam/antispam.pdf

§ 109 TKG http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=28&paid=109
§ 206 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html
§ 303 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
IBM Certified System Administrator
IBM Certified Associate System Administrator
=================================================
R 7.0.3 (aussterbend) bis 8.Aktuell (gesammt ca. 150 Dominos auf der welt verteilt, schwerpunkt allerdings in Deutschland)

 

Impressum Atnotes.de  -  Powered by Syslords Solutions  -  Datenschutz