Sonstiges > Offtopic
wie ist das zu deuten ?
jeanny:
Hallo alle miteinander.
Wollte nur mal den aktuellen Stand rüberbringen. Ich habe von diesem Verkäufer nach einiger Zeit eine mail bekommen.
--- Zitat ---Hallo,
wie schon mit Ihnen telefonisch besprochen, handelt es sich nicht um Posten, sondern um ein Stück, der irrtümliche weise als Posten angeboten war. Der Angebotspreis von EUR 217,00 wurde versehentlich in das Mengen-Feld eingegeben. Wir haben bei der Übermittlung geirrt und möchten nach §120 BGB unsere Willenserklärung (und damit den Kaufvertrag) anfechten. Der Kaufvertrag kommt so nicht zustande
--- Ende Zitat ---
So weit so gut, mal abgesehen von dem tollen deutsch. Gestern hat der Verkäufer mich bei ebay angezinkt, ich hätte meinen Artikel nicht bezahlt:
--- Zitat ---Hallo jeanny2801:
arga7 hat uns informiert, dass für den folgenden Artikel von Ihnen noch keine Zahlung eingegangen ist:
PYLE 10.4"/26,4 cm AUTO TFT/LCD FlipDown Deckenmonitor (Artikelnummer 4641631112)
Zurzeit haben wir noch keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf Ihr Mitgliedskonto ergriffen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie mit dem Verkäufer einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Kauf des Artikels abschließen, wenn Sie bei Angebotsende Höchstbietender sind oder den Artikel sofort kaufen. Sollte diese Unstimmigkeit nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt dieser E-Mail beigelegt sein, werden Sie möglicherweise wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnt oder können für diese Transaktion keine Bewertung abgeben
--- Ende Zitat ---
Das Alles will heißen, die wollen mich dafür bestrafen, dass ich etwas nicht bezahle, was ich rechtmäßig ersteigert habe, eigentlich ganz gerne haben möchte, mir aber der Händler für den Preis nicht verkaufen will, da es ein Irrtum ist und mich trotzdem bei Ebay deswegen anzinkt. Da verstehe einer die Welt noch. ???
eknori:
wo liegt hier eine "falsche Übermittlung" im Sinne von §120 BGB vor ? der hat doch nicht seinem Kumpel gesagt, daß er das so und so bei iBäh einstellen soll und der Kumpel hat Mist gebaut ... noch weniger hat der Klapperatismus von iBäh die Eingaben falsch an das Backend übermittelt.
ausserdem dürfte er die Frist des § 121 BGB nicht eingehalten haben
der Kaufvertrag ist wirksam zustande gekommen, basta !
pd:
Das Anzinken entstand wohl aus einem Automatismus heraus... Weis nicht, ob Powerseller sowas einrichten können.
Gruß, Patrick
Klasse wenn du uns auf dem laufenden hältst, ist eine interessante Sache.
Gandhi:
Nun, an dieser Stelle ändere ich meine Meinung - wer sich so verhält (also nicht dumm sondern offenbar bösartig) gehört bestraft. Dass er den Kaufvertrag rückgängig machen will ist ja noch verständlich. Aber erst den Kaufvertrag aufzuheben und dann auf Bezahlung zu pochen...das ist ja nun das Letzte.
Wie gesagt: EBay: Ohne mich.
rar:
Hi,
entschuldigt bitte meine Neugier....
aber wie ist es denn ausgegangen? Würde mich sehr interessieren. Hast du deine Monitore schon? ;D
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