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wie ist das zu deuten ?

<< < (12/17) > >>

eknori:
wie ich gerade aus immer zuverlässig gut informierten Kreisen erfahren habe, ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin zur Zeit gegen einen EBAY PowerSeller. Es geht um gewerbsmäßige Hehlerei , Geldwäsche und Betrug ...

Nur soviel zu den "armen" Powersellern. Mehr kann und werde ich dazu nicht sagen, da es sich um laufende Ermittlungen handelt.

Gandhi:
Ja, ein lustiges Völkchen, Steuerhinterzieher, Betrüger, Markenpiraten, Raubkopierer - und eben arme Socken und Ich AGler, die gegen Hartz IV kämpfen...vermutlich auch ein paar seriöse - ich jedenfalls werde mir Ärger für die paar Cent Ersparnis schenken und dort höchstens Dinge kaufen, die ich sonst nirgends bekomme (wie auf einem riesigen Flohmarkt) oder solche zu verhökern, die ich nicht mehr benötige und anderweitig nicht loswerde...Das Risiko ist es mir nicht wert.

Entsetzlich finde ich an EBay vor allem EBay selbst - dass die solchem unseriösen Treiben nicht mal versuchen die Grundlage zu entziehen.

Glombi:
Ja klar, Ebay ist schuld. Und wenn nicht Ebay, dann der Staat! Aber auf keinen Fall der "Power"seller.
Also ehrlich, wer Ebay nicht bedienen kann, der sollte es nicht als Powserseller für Internet-Aktionshäuser versuchen. Schade um die staatlichen Fördergelder....

eknori:

--- Zitat ---Entsetzlich finde ich an EBay vor allem EBay selbst - dass die solchem unseriösen Treiben nicht mal versuchen die Grundlage zu entziehen.
--- Ende Zitat ---

Was soll das denn ?? Ich habe heute von EBAY eine  Mail erhalten, daß sie meiner Vermutung, daß es sich bei der besagten Auktion um einen Verstoß gegen die EBAY Regeln handeln könnte nachgehen.

Meine Anfrage hat einen EBAy nternen Prozeß in Gang gebracht. Wie der verläuft brauche ich nicht zu wissen. Es hat mich auch gar nicht zu interessieren. Ebensowenig würde ich  einem Hansel aus dem Internet erklären, wie gewisse Dinge bei uns ablaufen.

EBAY gutmenschlich eine Schuld für das Versagen seiner Anbieter oder Abnehmer zuzuschustern, halte ich für grundlegend falsch.

"Wer sich in (unternehmerische) Gefahr begibt"; ... und wer meint, als gewerbmäßiger Händler seine Waren unter Zuhilfenahme des EBAY Systems anzubieten, der muss sich ebenso den Regeln des HGB und BGB unterwerfen, wie die Privatperson, die einen GaragenFlohmrkt veranstaltet.

Wie man aus dem Thread unschwer herauslesen kann, hat sich der Seller gar min. 2 X bei der Erstellung seines Angebots geirrt. Immerhin sind 2 Auktionen nach dem gleichen Schema verlaufen.

Als Staatsanwalt hätte ich wirklich eine helle Freude daran mir das hilflose Gestammele dieser leute anzuhören; schwere Kindheit ? der böse Stiefvater ?.

Glombi:
Aus Ebay:

--- Zitat ---Hier erfahren Sie mehr über eBay PowerSeller und das PowerSeller-Programm von eBay.
 
PowerSeller sind Verkäufer, die besonders professionell bei eBay handeln und von eBay für das PowerSeller-Programm ausgewählt wurden. Das herausragende Bewertungsprofil und die strengen Auflagen, die PowerSeller erfüllen müssen, können Ihnen als Käufer ein sicheres Gefühl geben

--- Ende Zitat ---
Also, da habe ich kein Mitleid mit irgendwelchen Leuten, die sich als Powerseller verdingen.

Besonders professionell sieht das hier nicht aus. Und ich will erst gar nicht wissen, wie der arme Hartz 4 Empfänger an 217 Monitore kommt...

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