Ich beziehe mich dabei auf
http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.htmlIMHO fällt auch das Löschen des RR unter diese Vorschriften. Man mag beim eigentlichen Empfänger drüber streiten, ob das Löschen rechtswidrig ist. Eine Datenveränderung liegt aber in jedem Fall vor.
Ist der RR nicht gleichzusetzen mit einem Einschreiben ? Der Absender wird sich dabei schon was gedacht haben, warum er einen RR verwendet. ( Nicht jeder macht das aus den von Andrew Pollack beschriebenen Motiven ). Beim Einschreiben ( mit Rückschein ) kann der Postbote doch auch nicht einfach den Rückschein wegwerfen.
Aber wie das zu handhaben ist, daß mag jeder für sich selber entscheiden.
Ich komme nur manchmal echt ins Straucheln, wenn ich auf der einen Seite die Gesetze und Vorschriften mit dem tagtäglichen Tun rund um das Thema e-Mail sehen. Daten darf ich demnach nicht verändern oder löschen. OK, dann lasse ich das in Zukunft, obwohl ich den Tippfehler des Kollegen schnell korrigieren kann und die ach so wichtige Mail den Empfänger rechtzeitig erreicht. Aber Mist, da ist ja ein RR drin; wenn ich die jetzt aufmache, bekommt der Ansender von mir einen RR. Und dann muss ich ihm erkären, warum der RR von mir kommt. Dann sagt aber der Kollege, "Moment, wieso weisst du denn, daß der Adressat fasch war ? Werden meine Mails etwa von Euch in der IT gelesen ? "
Lasse ich die Mail in der mail.box versauern, ist es wieder das "Scheiß Notes", was zu blöd ist, einen simplen Buchstabendreher automatisch zu korrigieren. Kein Witz, das habe ich schon alles gehört. "Ich schreibe doch öfter mit XYZ; warum erkannt das System das nicht und korrigiert meinen Fehler ? So ein System muss doch lernfähig sein." Fehlt bloss noch der Satz "Aber in Outlook geht das !!"