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Bonn-Berlin-Gesetz vom Verfasungsgericht aufgehoben

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WernerMo:

--- Zitat von: WernerMo am 01.04.05 - 18:33:08 ---hallo

War die Urteilsbegründung nicht so, dass das immer nur am 1. Tag des 2 Quartales gilt? oder habe ich mich da verlesen?

--- Ende Zitat ---

Für alle, die obiges nicht gelesen haben, hier die wichtigste Info im Detail:

http://portale.web.de/Boulevard/msg/5751342/

Marinero Atlántico:
ich sag ja. Ich les den Quatsch nicht. Ansonsten halte ich hier mittlerweile alles für möglich.

eknori:
der 7. Senat des aus 2 Senaten bestehenden Bundesverfassungsgericht tagt grundsätzlich immer und ausschließlich am 1. Tag des 2. Quartals eines jeden Jahres.
Stand irgenwann mal in $ 108 des 107 Paragraphen umfassenden BVerfGG
http://www.sund.de/INFO/Gesetze/bverfgg.htm
Gehört m.E. irgendwie zur Allgemeinbildung

koehlerbv:
Grundsätzlich lustig - hat es ja heute doch noch einer geschafft, mich reinzulegen  ;D "7. Senat" - man sollte halt gründlich lesen  ;)

A-Bär: Ich hätte das auch für möglich gehalten. Nicht nur am 1. April - unsere Politiker und Richter spinnen viel zu häufig. Insofern hing der ganze Scherz am nicht vorhandenen 7. Senat des BVGs. Und das ist nicht mehr lustig. Leider.

Bernhard

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