Sonstiges > Offtopic

kleine Rechtsfrage

<< < (2/3) > >>

Maximillian2309:
Hallo Martin

ich war selbst mal Betriebsrat in einer anderen Firma und dem Betriebsrat dieser Firma traue ich nicht ( die haben nämlich weder eine Rechtsberatung und Gewerkschaften finden die igitt )
Wir haben z.B. eine Betriebsvereinbarung, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende verfällt.

Wenn diese Formulierung nicht komplett ungewöhnlich ist, dann ist meine Frage beantwortet.
@ThomasSchulte: Allerdings würde mich interessieren, an welcher Stelle mir massig Geld verloren gehen könnte.

gruß
max

eknori:

--- Zitat ---Urlaub und Weihnachtsgeld ist im monatlichen Gehalt schon drin.
--- Ende Zitat ---

Insofern kommt dir die Klause zugute; ich kann mich an Vertragsgestaltungen erinnern, wo man das Urlaubs-/Weihnachtsgeld zurückzahlen musste, wenn man n Mon ate nach Zahlung aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

Insofern ist die Klausel für beide Parteien sinnvoll.


--- Zitat ---Und es ging schon darum dass ich hinterher nicht noch eine Abfindung einklage.
--- Ende Zitat ---

Hier könnten die dich in der Tat auflaufen lassen; ich würde das Thema ansprechen und im Vertrag fetlegen lassen, daß die Einforderung einer Abfindung von der Auflösung der Arbeitsvertrages losgelöst zu betrachten ist. ( was hast du noch zu verlieren ? )


--- Zitat ---Ich hatte halt dass Gefühl, dass Abrechungsfehler dann auch nicht mehr zu reparien sind.
Aber, lt. meinem Personalchef: "Dass macht die DATEV und da gibt es keine Fehler".

--- Ende Zitat ---

Fehler, die DATEV macht berühren nicht das Innenverhältnis zwischen deinem AG und dir und sind insofern unbeachtlich.

Den Resturlaub werden sie dir nach der Klausel nicht bezahlen, OK. Pfeif drauf.
Pass nur auf bei der Kündigungsfrist.
Wenn du heute "freigestellt" wirst, aber eigentlich noch 3 Monate zu arbeiten hättest bei einer ordendlichen Kündigung, dann hast du auch Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Das kann man aber auch m.W. nach nicht durch diese Klausel ausschließen; aber da fangen meine Unsicherheiten an.

In jedem Fall rate ich dir, einen RA zu konsultieren. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, machst du immer noch einen Schnitt, wenn der die Abfindung einfordert. Glaub mir, ich spreche aus eigener Erfahrung ...

ascom40:
+1 Eintrag

Ulrich, was machst du eigentlich mit deinem Avatar ?!

Musst du abtauchen  ???

Schöne Feiertage allen !
Jo

eknori:
Im Fred geht es nicht um Avatare; um deine Frage aber dennoch zu beantworten: Ich liebe die beständige Veränderung.

TMC:
Wie oben schon erwähnt:

Ich kann nur 1 Tipp geben: Gehe zu einem Arbeitsrecht-Profi damit.

Ein Profi (RA) nimmt sicherlich da schnell mal 150-200 EUR / Stunde (evtl. auch mehr? Kenne da die aktuellen Tarife nicht). Sparen würde ich da nicht. Würde das auch nicht abhängig davon machen, ob das jetzt eine Rechtsschutzversicherung zahlt.
Aber ich denke länger als 1 Stunde brauchst Du den dazu auch nicht.

Es kann da auch regionale Unterschiede (Bundesländer) geben im Arbeitsrecht bezügl. Entscheidung vor Gericht.

Auch ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln