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kleine Rechtsfrage

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Maximillian2309:
Ich habe eine kleine Rechtfrage zu einem Aufhebungsvertrag

Als letzter Satz steht da:

Mit dieser Vereinbarung sind zudem sämtliche wechselseitigen finanziellen Ansprüche der Vertragsparteien und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung erledigt, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich ob bekannt oder unbekannt.


Ist das ein Standardsatz oder eine Killerklausel


Ich weiß dass hier keine Rechtberatung ist, aber vielleicht kennt jemand diese Formuleirung.

gruß
max

MOD:
Meine Empfehlung: Killerklause.

Wie wird dein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgerechnet.? Um ein endgültiges Urteil abzugeben, benötige ich mehr Informationen.

In meinem Aufhebungsvertrag ist es so formuliert:
Die Parteien sind sich einig, dass mit dieser Vereinbarung und deren Durchführung sämtliche Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund - erledigt sind.

In den Paragraphen vorher werden aber alle Punkte genau geklärt.

 ;D MOD

Thomas Schulte:
Ich nehme jetzt einfach mal an du bist AN und kein AG. AG hat für sowas nämlich einen RA.

Soltest du zum Bleistift SW für deinen AG entwickelt haben dann schützt er sich damit vor Ansprüchen deinerseits wenn du der Meinung bist das diese Arbeit in deiner Freizeit passiert wäre und er für die Nutzung nach deinem Aussscheiden zu zahlen hätte.
Umgekehrt schützt diese Salvatorische Klausel auch dich davor von deinem Arbeitsgeber für Fehler in deinen Programmen in Verantwortung genommen zu werden.

Auf Deutsch übersetzt heist dieser Satz: Vollkommen wurscht warum, ich krieg kein Geld mehr von dir und du auch keins mehr von mir.

Das kann, so im Aufhebungsvertrag nicht anders geregelt heisen, Urlaubs und Weihnachtsgeld ist auch nicht mehr. Auch nicht anteilig. Auf der anderen Seite wird gerade das ja über die Abfindung geregelt (sollte geregelt werden).

Das ist zwar nicht unbedingt Standard, aber im IT Umfeld auch nicht unbedingt selten.

Ergänzung: MOD hat natürlich recht, man sollte sich genau überlegen was man da unterschreibt. Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen ist in solchen Fällen (egal aus welchem Grund die Aufhebung erfolgt) IMMER eine gute Sache. Es könnte sonst sein das dir richtig Geld durch die Lappen geht.

Maximillian2309:
Hallo,

Urlaub und Weihnachtsgeld ist im monatlichen Gehalt
schon drin.
Und es ging schon darum dass ich hinterher nicht noch eine Abfindung einklage.
Ich hatte halt dass Gefühl, dass Abrechungsfehler dann auch nicht
mehr zu reparien sind.
Aber, lt. meinem Personalchef: "Dass macht die DATEV und da gibt es keine Fehler".

Es ist schade, wenn man für doof gehalten. Vielleicht war ich da sowieso falsch.

gruß
max

MartinG:
Hallo Max,

habt Ihr einen Betriebsrat? Die sind da häufig recht fit darin. Wenn Du Dir nicht absolut sicher bist, würde ich aber im Zweifelsfall schon einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Ist jetzt nicht so meine Welt, aber ich denke wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast müsste die das bezahlen?

Gruss
Martin

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