Urlaub und Weihnachtsgeld ist im monatlichen Gehalt schon drin.
Insofern kommt dir die Klause zugute; ich kann mich an Vertragsgestaltungen erinnern, wo man das Urlaubs-/Weihnachtsgeld zurückzahlen musste, wenn man n Mon ate nach Zahlung aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Insofern ist die Klausel für beide Parteien sinnvoll.
Und es ging schon darum dass ich hinterher nicht noch eine Abfindung einklage.
Hier könnten die dich in der Tat auflaufen lassen; ich würde das Thema ansprechen und im Vertrag fetlegen lassen, daß die Einforderung einer Abfindung von der Auflösung der Arbeitsvertrages losgelöst zu betrachten ist. ( was hast du noch zu verlieren ? )
Ich hatte halt dass Gefühl, dass Abrechungsfehler dann auch nicht mehr zu reparien sind.
Aber, lt. meinem Personalchef: "Dass macht die DATEV und da gibt es keine Fehler".
Fehler, die DATEV macht berühren nicht das Innenverhältnis zwischen deinem AG und dir und sind insofern unbeachtlich.
Den Resturlaub werden sie dir nach der Klausel nicht bezahlen, OK. Pfeif drauf.
Pass nur auf bei der Kündigungsfrist.
Wenn du heute "freigestellt" wirst, aber eigentlich noch 3 Monate zu arbeiten hättest bei einer ordendlichen Kündigung, dann hast du auch Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Das kann man aber auch m.W. nach nicht durch diese Klausel ausschließen; aber da fangen meine Unsicherheiten an.
In jedem Fall rate ich dir, einen RA zu konsultieren. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, machst du immer noch einen Schnitt, wenn der die Abfindung einfordert. Glaub mir, ich spreche aus eigener Erfahrung ...