Ich denke mal, dass Arbeitsanweisungen, solange sie nicht gegen Anstand, Moral und gute Sitten etc. verstoßen, durchaus als wasserdichte Grundlage herhalten können.
Ansonsten kann man evtl. auf der Basis argumentieren, dass es sich bei den Inhalten von Notes-DBs um das Eigentum der Firma handelt, sodass entsprechender Zugriff gegeben sein muss. Bei mail Datenbanken ist das ne größere Sache, das Telekommunikationsdienstgesetz sagt dazu sehr viel, ist aber teilweise schwer umzusetzen/begreifen.
Gruß, Patrick