Autor Thema: Digitale Unterschrift, Rechtsgültig?  (Gelesen 7650 mal)

Offline MrMagoo

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Digitale Unterschrift, Rechtsgültig?
« am: 13.08.04 - 15:31:31 »
Hallo zusammen,

Einfacher Sachverhalt, schwierige rechtliche Lage.
Bei uns gibt es Abnahmeprotokolle, welche in Notes erstellt werden sollen. In den Abnahmeprotokollen gibt es zwei Unterschriftsfelder, welche über ein Grafiktablet unterschrieben werden.

Ähnlich wie bei der Paketannahme der Post.

Inwieweit ist das rechtlich abgesichert? Kennt jemand Urteile zu dem Thema.

Danke für Eure Hilfe

Offline TMC

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Re:Digitale Unterschrift, Rechtsgültig?
« Antwort #1 am: 13.08.04 - 17:52:18 »
würde mich auch interessieren.

Typisches Beispiel: Das Gekritzel auf das UPS - Handgerät. Richtig unterschreiben kann da niemand (keine Handballenauflage, gestresster, nach Zeit bezahlter UPS-Fahrer "unterschreiben sie mal hurtigst, ich muss weiter...", etc.).

Trotzdem scheint es akzeptiert zu sein. So weit ich weiss ist die Unterschrift dann auch im Internet verfügbar über die UPS-Tracking-No./Kontrollnummer (über die man den Status des Pakets erfragen kann: http://www.ups.com/content/de/de/index.jsx)

Wobei es sicherlich einen Unterschied macht, was der Vertragsgegenstand ist.
Paket-Entgegennahme: OK.
Aber z.B. eine komplette Projektabnahme ?
Matthias

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Offline Heiggo

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Re:Digitale Unterschrift, Rechtsgültig?
« Antwort #2 am: 14.08.04 - 08:25:05 »
Wie sichert Ihr da denn die Echtheit der Unterschrift? Muss man das so verstehen, das der Unterschriftsberechtigte per Grafiktablet sein Handzeichen leistet und das dann als Grafikdatei embedded wird? Was ist, wenn jemand die Grafik kopiert? Hätte man da nicht mehr vertrauen in die Signatur des Nutzers?
Oder wird die Grafik nicht in der Maske angezeigt und nur im Ausdruck bereitgestellt?

Da wäre ich schon mal interesiert, wie sowas gesichert abläuft oder ablaufen könnte, ohne das es mir passieren kann, das jemand die Echtheit anzweifelt und ich keine Idee hätte dem Zweifler zu erklären, warum er nicht zweifeln braucht :D *ächz*

Hallo zusammen,

Einfacher Sachverhalt, schwierige rechtliche Lage.
Bei uns gibt es Abnahmeprotokolle, welche in Notes erstellt werden sollen. In den Abnahmeprotokollen gibt es zwei Unterschriftsfelder, welche über ein Grafiktablet unterschrieben werden.

Ähnlich wie bei der Paketannahme der Post.

Inwieweit ist das rechtlich abgesichert? Kennt jemand Urteile zu dem Thema.

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(¯`·._ (¯`·._-=- ...und für Bernhard... nur OFw d.R. :-) -=-_.·´¯)_.·´¯)

Offline MrMagoo

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Re:Digitale Unterschrift, Rechtsgültig?
« Antwort #3 am: 16.08.04 - 08:29:40 »
Ja das sind ja halt meine Befürchtungen:

Die Unterschrift wird als Grafik im Formular embeddet, allerding wird das Formular nach dem speichern für die weitere Bearbeitung gesperrt, nur ausdrucken geht noch. Allerdings braucht es nur einen Notes Entwickler mit entsprechend Rechten auf die DB um das ganze wieder rückgängig zu machen. Andererseits braucht man ein handgeschriebenes Formular ja auch nur einscannen und die Unterschrift ist frei verfügbar.
Gruß

Offline Lossa

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Re:Digitale Unterschrift, Rechtsgültig?
« Antwort #4 am: 19.08.04 - 11:58:08 »
Hi,

warum nutzt ihr bitte nicht die rechtliche Konstruktionen des deutschen Signaturgesetzes. Damit ist es möglich ein Notesdokument so elektronisch zu signieren, das es allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit auch vor einem Gericht rechtsgültigkeit definiert. Dabei gibt es zwar keine Grafiktablett "spielerei" oder ähnliches. Keine digitalisierte Unterschtift, sondern eine elektronsche Signatur die immer fest mit dem aktuellen Zustand des Dokumentes verbunden ist. Eine nachträgliche Veränderung des Dokumentes ist mit einem Verlust der Signatur verbunden. Es ist jedoch wichtig zu bemerjen, das ich nicht die Notes Signatur meine, sonder eine Signatur mittels externer Signaturkarten (siehe dazu Gesetzteslage) z.B. von D-Trust.
Bei weiteren Fragen dazu oder bei Unterstützung in der Realisierung, bitte Mail an mich.
Viele Grüße

Ulrich Lossa
Aktiv als Notes Admin und Entwickler seit Version 1.
Freier Trainer und Berater.
Zertifiziert für alle Versionen SA und DB.
HCL Certified Administrator
IBM Certified Advanced Application Developer (PCLP AD)
IBM Certified Advanced System Administrator (PCLP SA)
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