Autor Thema: Email Disclaimer  (Gelesen 10762 mal)

Offline kloeti

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Email Disclaimer
« am: 13.11.03 - 16:34:12 »
Servus,
Hab da mal 'ne Frage. Bei uns schwirrt ein neuer Furz in der Firma rum. Email Disclaimer für alle und zwar sofort, wird gefordert.

Konnte mich bis anhin argumentativ dagegen wehren, aber jetzt fasselt die Rechtsabteilung was von "multimillion dollar penalty" wenn zBs. dummerweise ein Virus an jemandem versendet wird ohne das in einem Disclaimer steht, dass ev. einen Virus im Mail haben könnte blablabla ... wie auch immer.

Da ich den rechtlichen Hintergrund nicht kenne, der von Land zu Land wahrscheinlich eh verscheiden ist und ich die Diskussionen statt hab, sollen die halt ihre Empfänger zumüllen mit Texten, die keiner interessiert oder gar versteht.

Bloss, wie?

Wer von Euch setzt eingentlich standard Disclaimer ein?
Und warum?
Und wie habt ihr das im Notes umgesetzt?

Wäre um ein paar Inputs mächtig froh.
Gruss
Sandro

Offline MadMetzger

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #1 am: 13.11.03 - 16:48:42 »
Wir (ich arbeite bei einem öffentlich rechtlichen Kreditinstitut) nutzen keinen Disclaimer, jedoch wir jede eingehende Mail automatisch mit einer Negativantwort beantwortet. Hintergrund ist, das nach HGB bei Willenserklärungen ein Schweigen als ja gewertet werden kann.

Offline pd

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #2 am: 13.11.03 - 16:50:43 »
wir haben den Trailer von den GroupTools im Einsatz.
Der macht auch so Sachen, dass man die Signatur einheitlich gestalten kann, indem er das NAB ausliest.

Gruß, Patrick
<antik>Patrick  Gold Platin u.s.w. member:) nur in Sachen Fragenstellen, Infrastruktur und Offtopic ;-) Domino R6 6.5.6 FP2 Server - Notes 6 (6.5.5) Clients</antik>
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Offline Semeaphoros

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #3 am: 13.11.03 - 17:27:34 »
Einfachste, schnellste und billigste Variante ist, das Memo-Form in der mail.box auf dem SMTP-Gateway zu ändern und den Disclaimer unterhalb des Body-Feldes einzusetzen
Jens-B. Augustiny

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Offline MartinG

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #4 am: 13.11.03 - 20:33:13 »
Praktisch wird dies bei uns nicht verwendet - wäre rein rechtlich sicherlich nicht uninterressant, juckt bei uns im Haus aber keinen.

...technisch sicherlich kein Problem - entweder was in der mail.box (gibts in der KB auch eine  Anleitung) oder noch einfacher die meisten Virenscanner können ans Ende einer Mail noch was rankleben...
Martin
Wir leben zwar alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht den gleichen Horizont.
KONRAD ADENAUER

Offline kloeti

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #5 am: 18.11.03 - 12:18:33 »
Hallo,
Danke für die Antworten. :D
Anscheindend doch eher weniger, die sich damit rumschlagen müssen.
Werd wahrscheinlich ein Produkt kaufen, der den Schrott automatisch steuert, also unterscheidet, is Mail intern oder geht's richtung Internet und ev. noch eine Sprachsteuerung hat ... ob's da was gibt?

Wie auch immer,
Thx
Sandro

Driri

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #6 am: 18.11.03 - 14:16:35 »
Hi,

das kannst Du auf jeden Fall mit dem Trailer von GROUP Technologies erledigen. Damit läßt sich dann z.B. das Adreßbuch auslesen, um personenbezogene Daten einzubinden, etc.

Glombi

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #7 am: 18.11.03 - 14:24:42 »
Einfachste, schnellste und billigste Variante ist, das Memo-Form in der mail.box auf dem SMTP-Gateway zu ändern und den Disclaimer unterhalb des Body-Feldes einzusetzen
Gibt es dann nicht Streß - sprich der Disclaimer fehlt -, wenn man MIME als RTF Format verwendet?


Generell: Wenn ich ein Mail mit Virus sende, der alle Daten auf einem Rechner löscht und ich einen Disclaimer mitsende "Hier könnte vielleicht ein Virus drin sein"..., dann ist das rechtlich wohl eher so, dass ich dennoch hafte. Der Disclaimer ist eher zum Angeben da.
Auch die Sätze wie "Wenn Sie nicht der vorgesehene Empfänger sind...." ist eigentlich Blödsinn, denn wenn ich ein Mail bekomme, bin ich ja wohl der Empfänger !

Andreas
« Letzte Änderung: 18.11.03 - 14:28:40 von Glombi »

Offline Gandhi

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #8 am: 18.11.03 - 16:10:36 »
Schließe mich dem schweizer Griechen an  ;)
Einfachster Weg:
In den Masken (der Datenbanken mail.box und mailbox.ntf) Memo, Antwort und Antwort auf Antwort den Disclaimer als Text hinter dem Body Feld eingesetzt.
Nach dieser Änderung auf dem Server folgende Commands absetzen:
DBCache Flush
-tell router q
-tell smtp q
-load router
-load smtp

Das ganze auf dem SMTP Gateway machen - dann gehen alle Mails nach draußen mit Disclaimer raus.
Willst Du auch intern einen Disclaimer, dann musst Du halt das Mailtemplate anpassen.

Über rechtliche Konsequenzen kann ich als Nichtjurist wenig sagen - da es aber zum Beispiel alle mir bekannten Banken so einsetzen kann es zumindest kein Fehler sein.
Der "Wenn ich" und der "Hätt' ich" das sind zwei arme Leut'
oder für den Süden:
Hatti Tatti Wari - san drei Larifari

Offline Semeaphoros

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #9 am: 20.11.03 - 11:45:48 »
 :D

Schweizer Grieche auf griechisch: helvetikos hellen

 ;D
« Letzte Änderung: 06.05.05 - 12:33:16 von Semeaphoros »
Jens-B. Augustiny

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Offline alesssandro

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #10 am: 06.05.05 - 11:54:13 »
Auch die Sätze wie "Wenn Sie nicht der vorgesehene Empfänger sind...." ist eigentlich Blödsinn, denn wenn ich ein Mail bekomme, bin ich ja wohl der Empfänger !
Andreas

Naja, ist nicht immer Blödsinn. Folgendes Szenario: Ein Mensch arbeitet bei Firma A und bekommt einen PC für zuhause zur Verfügung gestellt. Schreibt emails für Firma A damit und unter anderem auch emails an Firma B über Firma A. Nun kündigt er bei Firma A, gibt den PC zurück und trotz Löschen der Daten(?) können emails wiederhergestellt werden und er wird von Firma A geklagt!
Das ist nicht erfunden, sondern einem Bekannten von mir passiert - seitdem verwendet er einen email Disclaimer mit dem Satz "Wenn Sie nicht der vorgesehene Empfänger sind..."

alex

Glombi

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Re: Email Disclaimer
« Antwort #11 am: 06.05.05 - 12:26:26 »
Die Rechtsverbindlichkeit von Disclaimern in Mails ist eine Frage, die ein RA entscheiden muss. Ich denke, die geht in den meisten Fällen gegen Null.

Wichtiger, da rechtlich relevant sind da schon Pflichtangaben in der Signatur.

Andreas

Offline m3

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Re: Email Disclaimer
« Antwort #12 am: 06.05.05 - 12:42:24 »
Die Rechtsverbindlichkeit von Disclaimern in Mails ist eine Frage, die ein RA entscheiden muss. Ich denke, die geht in den meisten Fällen gegen Null.
Jup.
http://www.richtervereinigung.at:8080/read?17588,163
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Glombi

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Re: Email Disclaimer
« Antwort #13 am: 06.05.05 - 12:49:33 »
Was ist das denn für eine lustige Seite  ???

Offline m3

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Re: Email Disclaimer
« Antwort #14 am: 06.05.05 - 13:00:07 »
Herausgeber:     Vereinigung der Österreichischen Richter, Justizpalast, 1016 Wien
Zitat
Recht und Gerechtigkeit sind unsere Themen. Die österreichische Richtervereinigung will in den folgenden Seiten die vielfältige Arbeit der Richter und deren Position im Staatsgefüge darstellen, Hintergründe erklären und die Sprache der Gerichte verständlicher machen.

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Re: Email Disclaimer
« Antwort #15 am: 06.05.05 - 13:13:41 »
Martin, das Problem ist, dass der gepostete Link nicht funktioniert - wenigstens bei mir nicht. Der führt auf eine Fehlerseite, wo ich darauf aufmerksam gemacht werde, dass die Syntax für das Erreichen einer bestimmten Site nicht korrekt ist. Vielleicht musst Du den Originallink in URL-Tags einpacken

Code
[url]YourLinkGoesHere[/url]
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Re: Email Disclaimer
« Antwort #16 am: 06.05.05 - 13:18:22 »
Ahhh. Sorrry. Die dürften massiv auf Cookies für die Navigation setzten. :(

Der relevante Text aus dem Forum:
Zitat
Disclaimer, also Haftungsausschlüsse, sind rechtlich gesehen meist Unsinn, ganz gleich, wo sie auftreten. Niemand kann sich von einer gesetzlich vorgesehenen Haftung befreien, indem er sagt: "Ich hafte nicht". Das wäre wohl zu einfach.
Häufig haben Disclaimer aber Signalcharakter, indem sie auf die Gesetzeslage hinweisen (z.B. "Eltern haften für ihre Kinder") oder auf die eigene Sorgfalt (z.B. "der Inhalt wurde sorgfältig geprüft; sollte dennoch ...."), in der Hoffnung, dass auf diese Weise eigene Fehler verziehen werden oder sich Leute, die an Disclaimer glauben (und das sind nicht wenige), abschrecken lassen, Ansprüche geltend zu machen. Nur in wenigen Bereichen haben Disclaimer eine rechtliche Basis (z.B. in AGB in den dort zulässigen Fällen).
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Re:Email Disclaimer
« Antwort #17 am: 06.05.05 - 13:20:08 »
Folgendes Szenario: Ein Mensch arbeitet bei Firma A und bekommt einen PC für zuhause zur Verfügung gestellt. Schreibt emails für Firma A damit und unter anderem auch emails an Firma B über Firma A. Nun kündigt er bei Firma A, gibt den PC zurück und trotz Löschen der Daten(?) können emails wiederhergestellt werden und er wird von Firma A geklagt!
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Und wie soll ihn in diesem Szenario der Disclaimer schützen? Gar nicht!
Einzige Abhilfe: Den PC der Firma A nicht für Mails an Firma B benutzen.
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Re: Email Disclaimer
« Antwort #18 am: 06.05.05 - 13:55:28 »
Stimmt, trotzdem setzt das aber noch mehr voraus. Da müsste mal die private Nutzung des PCs utnersagt sein, was fast schon Unsinn ist, wenn man den PC dem Mitarbeiter zu Hause aufstellt. Weiter, das Wiederherstellen gelöschter Mails/Daten ganz allgemein stellt eine Verletzung der Privatsphäre des MAs dar, selbst wenn das auf einem PC der Firma geschieht, damit könnte von Seiten des AG der Datenschutz und/oder die Persönlichkeitsrechte verletzt worden sein. Fazit: da ist noch einiges arg unklar, um das wirklich beurteilen zu können. Schliesslich scheint mir ein solcher Fall derart kompliziert zu liegen, dass man genausogut einen Würfel nehmen könnte, um den Ausgang eines Rechtsverfahrens vorauszusagen.
Jens-B. Augustiny

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Offline alesssandro

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Re:Email Disclaimer
« Antwort #19 am: 06.05.05 - 13:56:16 »
Und wie soll ihn in diesem Szenario der Disclaimer schützen? Gar nicht!
Einzige Abhilfe: Den PC der Firma A nicht für Mails an Firma B benutzen.

Wenn Firma A nun den Menschen vor Gericht holt und die besagten emails mitbringt; dann kann Mensch sagen: Firma A ist nicht Adressat, sondern Firma B.
Ok, ich verstehe, wenn ein rechtswiedriger Tatbestand vorhanden wäre, dann wird der Disclaimer den Menschen nicht aus der Patsche reißen. Aber dann würden diese emails nicht als Beweis vorgelegt werden können? Oder? (Gedanken eines Nicht-Juristen *g*)

 

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