was als projekt des amerikanischen militärs anfang der 70er begann, mit dem ziel, durch ein dezentralisiertes netzwerk im falle einer atomaren zerstörung einzelner elemente weiterhin den fluß von informationen zu gewährleisten, ist heute auf dem weg zum massenmedium: das internet. und wie es für jedes massenmedium typisch ist, hat schon längst die marktwirtschaft einzug in das gehalten, was noch vor ein paar jahren nur einigen wenigen freaks in großen rechenzentren vorbehalten war. längst sind die zeiten vorbei, als computernerds ihre programmiertips auf einfachen seiten veröffentlichten. heute knallen firmen ihre flash-animierten monstersites ins netz, online-shops wurden und werden gegründet und rechtsstreitigkeiten vom zaun gebrochen.
kritisieren kann man diese entwicklung nicht. das grundprinzip der marktwirtschaft gilt und muß auch in neuen medien gelten. es läßt sich wunderbar geld verdienen mit der weltweiten erreichbarkeit seiner seiten. doch dies gilt insbesondere nicht nur für seriöses geschäftsgebaren. schon viele haben durch ihre internetpräsenz sehr viel geld verloren. der grund: eine gewisse naivität und der glauben, daß das internet ein rechtsfreier raum sei.
doch insbesondere das bürokratische und überregulierte deutschland kennt in diesen punkten kein pardon. preisauszeichnungsverordnung, das gesetz gegen den unlauteren wettbewerb und das markenrecht gelten auch im internet. auch wenn es dem laien manchmal nicht so erscheint, haben diese gesetze im "richtigen leben" mehr oder weniger sinn. obwohl sie nicht 1:1 auf den virtuellen raum übertragen werden können, werden sie jedoch angewandt und von anwälten und richtern interpretiert, die gerade mal auf ihrem pc microsoft word starten können.
beispiel 1: herr neumann hat sich einen pc gekauft, im internet gesurft und entdeckt, daß man mit einem mitgelieferten programm leicht und einfach webseiten erstellen kann. ergo besorgt er sich freien speicherplatz, preist sich auf seinen seiten als webdesigner an und veröffentlicht eine preisliste seiner leistungen im internet - selbstverständlich mit einem kleinen hinweis, daß sich diese preise zzgl. mehrwertsteuer verstehen, weil das irgendwie professioneller klingt.
wenige tage später liegt die abmahnung eines konkurrenten im briefkasten, verbunden mit einer zahlungsaufforderung über tausende von mark, weil herr neumann vergessen hatte, daß potentielle endverbraucher davon ausgehen könnten, der genannte preis wäre auch der endpreis. das würde ihm preislich einen illegalen wettbewerbsvorteil verschaffen. einen tag später liegt eine weitere ähnliche abmahnung im haus: herr neumann würde auf seinen seiten einen als marke geschützten begriff zur beschreibung seiner leistungen verwenden. herr neumann weiß gar nicht, wie ihm geschieht: dabei hatte er doch nur einen begriff wie z.b. "netwerbung" benutzt. prompt sitzt herr neumann in einer kostenfalle. [
http://www.online-recht.de/voror.html?Initiative ]
beispiel 2: herr altmann surft seit einiger zeit im internet. bevor der große internet-boom begann, hatte er sich die domain "hauptbahnhof.de" besorgt, um später dort über sein großes hobby, das fotografieren von bahnhöfen, zu informieren.
schon bald erhält er einen brief von der deutschen bahn ag mit der aufforderung, diese domain an die bahn abzutreten, weil jeder internetuser erwarten würde, unter dieser domain das angebot der deutschen bahn ag zu finden. herr altmann sieht das nicht ein und wird verklagt. und die bahn bekommt recht. herr altmann sitzt auch in der kostenfalle. [
http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-11/1999-11internet.htm#1 ]
beispiel 3: herr schnell hatte sich vor einiger zeit die domain "schnell.de" besorgt, um dort seinen übersetzungsdienst zu präsentieren. nach einiger zeit erhält er einen brief der "schnell mineralöl ag", die ein großes tankstellennetz betreibt. er solle die domain abtreten, da ein internet-user unter der domain "schnell.de" besagtes unternehmen erwarten würde und der schnell ag wirtschaftliche nachteile entstünden, wenn dies nicht so sei. herr schnell sagt sich "aber ich heiße doch schnell!" und wird verklagt. er verliert. auch herr schnell sitzt in einer kostenfalle. [
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile66.htm ]
man sieht: genauso leicht, wie man eine seite ins netz stellen kann, wird man auch mit juristischen problemen konfrontiert. insbesondere die "abzocke" per abmahnung floriert seit einiger zeit beträchtlich. dabei flattert einem für gewöhnlich der brief eines anwalts ins haus, in dem man aufgefordert wird, im auftrag eines mandanten ein bestimmtes angeblich rechtswidriges verhalten zu unterlassen - selbstverständlich gegen zahlung der anwaltsgebühren, die normalerweise im bereich von dm 1000 - 2000 liegen. innerhalb einer frist von 7 tagen.
im internet ist es extrem leicht, z.b. eventuelle markenverletzungen zu finden. als markenabzocker muß man einfach nur seinen geschützten begriff in eine suchmaschine eingeben, einen anwalt seines vertrauens einschalten und schon ist die abmahnwelle am rollen. auch wenn davon eigentlich nur diejenigen betroffen sind, "die am wirtschaftsleben" teilnehmen: schon ein paar werbebanner auf einer privaten seite können reichen, um dieses kriterium zu erfüllen. vorsicht ist also angesagt. im richtigen leben und besonders im öffentlichen raum des internets.