Jein, ich vermute mal, dass das Versandhandelsrückgaberecht verwirkt wird, wenn mans öffnet. Stimmt, das Schweizer Recht sieht das (noch) nicht vor. Aber Oeffnen der Verpackung indiziert nun mal Annahme der Sendung, und dann gehts wohl nur noch über Garantie, nehme ich jetzt mal an -- wobei es vor dem Kadi sowieso schlussendlich fast einfacher ist, einen Würfel zu werfen als zu wetten , wer schliesslich recht bekommt ---- leider.