"wir" hatten so einen Deal mal gemacht:
Alpha Kunde wollte ein Werk (also eine Software im Rahmen eines Werkvertrages).
Lieferant wollte eine Dienstleistung erbringen, aber Rechte an Software weiter vertickern dürfen. Grund: die Lösung war zwar banal, aber interessant für viele andere potenz. Kunden.
Einigung in Mitte, da normalerweise bei Individuallösungen der Kunde Übergabe der Rechte an Software natürlich über den Werkvertrag einfordert (Quellcode, Doku):
Lieferant war bereit für die Hälfte die Software zu erstellen, verpflichtete sich gleichzeitig ganz bestimmte Module, die nur speziell der Alpha Kunde benötigte, nicht mehr wieder zu verwenden, andere Routinen dafür, die für andere Kunden wichtig waren, schon. Und die GUI nicht als Standardlösung mit anzubieten, sondern im Projekt mit dem nächsten Kunden und auf dessen Anforderungen hin zu gestalten. Also konnte Liefereant zwar daraus kein 1:1 Abbild im Sinne einer Standardlösung anbieten, jedoch die eigentlichen Routinen und die Idee zur Lösung eines Problems neuen Kunden anbieten. Alpha Kunde war in der Tat eh nicht daran interessiert, selbst die Software weiter zu verkaufen, wollte nur seine Lösung und aus. Insofern ging das in dem Falle. Mögliche Verlust von Wettbewerbsvorteilen - wenn Konkurrenten die Lösung bekommen - zB aufgrund von temporären Kostenvorteilen waren irrelevant bei der Betrachtung.