Autor Thema: Rechtslage beurteilen  (Gelesen 7639 mal)

Offline pd

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Rechtslage beurteilen
« am: 16.08.04 - 09:12:41 »
Moinsen,

auch bei mir fängt die Woche nicht besonders an (genauer gesagt, hat die alte nicht besonders aufgehört)
Haben ein Schreiben erhalten, Zeugenanhörung.
Mit dem Auto das auf meine Frau zugelassen ist soll ein Passant am Zebrastreifen gefährdet worden sein. Es wäre ein essender ;-) Mann am Steuer erkannt worden.
Dafür gäbe es auch einen Zeugen.
Das ganze ist ziemlich exakt einen Monat her (13.07)

Wir können jetzt nicht mehr sagen, ob meine Frau und ich das Auto ausnahmesweise getauscht haben. Zudem kommt noch, dass ich mich 35 Minuten vor dem Vorfall bei meinem Arbeitsplatz eingebucht habe. Es ist jetzt relativ unwahrscheinlich, dass ich unzulässigerweise eine Dienstfahrt mit dem PrivatPKW zu einem Ort gemacht habe, der auf meinem Weg zur Arbeit liegt, ich ihn also hätte direkt anfahren können, kann ja in jeder Geschäftsstelle buchen.
Die Zeit würde zwar genügen, aber man müsste schon ganz schön hetzen, zumal ich mir ja noch was zu Essen kaufen müsste ;-)

Arbeitskollegen sind auch der festen Überzeugung, dass ich an dem Tag zu der Zeit im Geschäft war, zumal wegen Urlaub und Krankheit die Abteilung halbiert war, aber nach nem Monat eine bestimmte Uhrzeit zu wissen ist mE unglaubwürdig, eher so nach bestem Wissen und Gewissen...

Ein derartiger Vorfall ist mir auch nicht bekannt, sowas müsste ja in Erinnerung bleiben.

Wie beurteilt ihr die Rechtslage. Ich sehe für mich ein gewisses Problem darin, dass der Anzeigende, so die Anzeige auf mich konkretisiert wird, einen Zeugen aufbringt, der wahrscheinlich Stein und Bein schwört, dass es jeder ist auf den der Kläger zeigt (evtl. die Frau oder Mutter oder so), ich mir dagegen aber nichtmal selber ein Alibi geben kann, da ich echt nur der festen Überzeugung sein kann, an diesem Tag mit meinem Auto gefahren zu sein, aber um die besagte Uhrzeit im Geschäft war. Ich kann das allerdings nicht nachweisen.

Hab an dem Tag 3 Dateien abgespeichert, leider alle abends und nicht zu dem Zeitpunkt
Meine Maschine läuft eigentlich ständig durch, als Netzwerktraffic ist kein eindeutiger Hinweis, usw. Könnt mir mal noch das Notesprotokoll anschauen...


Gruß und Danke für jeden Tipp

Patrick



Achso, die Anhörung habe ich sinngemäß wie folgt beantwortet:

Im Normalfall fährt meine Frau den Wagen ich selber fahre einen xyz. Zum angebenen Zeitpunkt war ich gemäß Arbeitszeitprotokollen bei der Arbeit (als Anlage beigefügt).
An einen derartigen Vorfall kann ich mich nicht erinnern.

Mehr hab ich auch schon nicht geschrieben.
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Offline Axel

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #1 am: 16.08.04 - 09:47:53 »
Hi,

ich hätte die Arbeitskollegen noch als Zeugen angegeben.  

Ich hatte vor Jahren mal so ein ähnliches Erlebnis. Ich soll bei Rot über ein Ampel gefahren sein und von zwei Polizisten in einem Streifenwagen dabei beobachtet worden sein. Zu diesem Zeitpunkt war ich aber schon bei einem Kunden und hatte auch Zeugen dafür. Den Anhörungsbogen hatte ich damals entsprechend ausgefüllt. Bei der Anhörung auf dem Polizeirevier habe ich dann das nochmals bestätig. Als antwort erhielt ich aber lapidar, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und die beiden Polizisten die Hand heben (Eid abgeben) sie gesehen zu haben, glaubt man den beiden mehr als Ihnen, trotz Zeugen. Zähneknirschend hatte ich damals bezahlt (114,- DM  und Punkte). Heute würde ich das nicht mehr machen, sondern die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.

Ich denke mal wenn du Zeugen hast und der Zeuge des Passants nicht unbedingt ein Polizist war hast du gute Karten. Ich drück dir die Daumen.


Axel


 
Ohne Computer wären wir noch lange nicht hinterm Mond!

Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #2 am: 16.08.04 - 09:57:06 »
Danke.

Ganz vergessen hinzuschreiben, die Zeugen hab ich erwähnt...

Würde im schlimmsten Fall die Sache dann auch dem Anwalt übergeben. Als Zeuge wurde nur der Nachname genannt, keine Dienstgradsbezeichnung vorneraus. Ich geh dann mal davon aus,  dass es kein Polizist war. Der Gefährdete wohl auch nicht, zumindest kam das im Gespräch mit dem Ordnungsamt nicht so heraus.

Naja, jetzt wart ich halt mal ab, gebe dann das Ergebnis hier kund.



Grüßle, Patrick
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Offline rar

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #3 am: 16.08.04 - 10:12:34 »
Passt die Beschreibung auch auf das Auto oder haben sie nur deine Numemrntafel angegeben?
Eine Arbeitskollegin ist nämlich einmal auf der Autobahn geblitzt worden mit über 180. Das Problem dabei ist, daß die ein ca. 20 Jahre altes Auto hat, das bergab mit Rückenwind allerhöchstens 140 schafft. Auf dem Foto hat man genau ihre Nummer erkennen können, aber es war ein anderes Auto. Da waren Nummernfälscher am Werk.
Sie hat dann übrigens nicht zahlen müssen.
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Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #4 am: 16.08.04 - 10:45:08 »
Die Beschreibung stimmt, was aber nicht schwer ist (es soll ein dunkler Kombi sein ;-) Jetzt kann man sich natürlich trefflich streiten, weiß ist sicher heller als violett, aber schwarz und anthrazit sind doch deutlich dunkler...
Allerdings stimmt das Kennzeichen.
Hier hab ich mir überlegt, dass dadurch evtl. die Zeitspanne herrührt. Er wird das Auto wohl zufällig wieder gesehen haben und dann die Nummer notiert, in der Annahme, das ist dasjenige...

Im nachhinein hört sichs für mich auch seltsam an... er ist gefährdet worden, das kann ja nur von einem zu schnell fahrenden Auto sein, dann hat er aber Nummernschild, Geschlecht des Fahrers und die Tatsache dass er was gegessen hat erkannt, bei einem gefährlich vorbeifahrenden Fahrzeug...naja ich würde erstmal nen Satz zur Seite machen und mich in Sicherheit bringen, aber es wird ja zur Zeit wieder ein neuer James Bond gesucht ;-)


Gruß, Patrick (der noch lachen kann, aber ähnlich wie Axel auch schon die Autorität spüren musste. Zum Glück nur "preiswerte" Parkgeschichte damals)

Oder geht sowas immer so lange?


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MOD

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #5 am: 16.08.04 - 11:27:13 »
Kann es denn sein, dass jemand Anderes mit dem Auto deiner Frau gefahren ist?

 ;D MOD

Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #6 am: 16.08.04 - 11:36:47 »
Ham wir uns auch überlegt, dann müsste aber auch relativ böse Absicht dahinter stecken. Einen Schlüssel hab ich am Mann, den anderen meine Frau. Daran hängen jeweils noch die Schlüssel vom Geschäft. Also müsste einer den Schlüssel nachgemacht haben, oder es gibt noch einen Dritten, von dem wir nichts wissen... (gebraucht gekauft)
Definitv ausschließen können wir es nicht...
Wehe ich erwische den, der in unserem Auto futtert! ;-)


Gruß, Patrick
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WMotzet

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #7 am: 16.08.04 - 13:45:40 »
Hallo

mein TIPP immer gleich RA (Rechtsanwalt).

Keine Angaben ohne RA - nach meiner Erfahrung werden unsere "normalsprachlichen" Angaben sofort als "Ausreden" interpretiert.

Bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen, der Schein ist schneller weg als man denkt und zurück kommt er dann nicht mehr so schnell.

Alles Gute

Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #8 am: 16.08.04 - 14:10:09 »
Danke. Ist dann auch der nächste Weg.

Bei der Zeugenbefragung wollt ich noch Bälle flach halten.


Gruß, Patrick

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Offline dh-paule

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unbedingt zum Anwalt, ohne Anwalt nichts sagen!
« Antwort #9 am: 18.08.04 - 21:03:20 »
Also, zuerst einmal nix aussagen ohne Anwalt Egal wie nett die Dir am Anfang kommen!

Ich bin anfangs auch "nur" zu einer Zeugenbefragung geladen worden und SchwuppDiWupp war ich Beschuldigter des "gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr + vorsätzlicher Verkehrsgefährdung" das sollte 4000DM + 1 Jahr Fussgänger zur Folge haben :(

Zum Glück hatte ich einen guten Anwalt, eine milden Richter und saudumme Zeugen so das ich mit nullkommanix aus der Sache raus kam. War aber trotzdem ein saubescheuertes halbes Jahr bis es zur Verhandlung kam :(

In Deinem Fall wird es der Anwalt erst einmal drauf ankommen lassen.... Halter ist Deine Frau und die wird befragt.... Da Sie nicht gefahren ist (sagen ja auch die Zeugen) wird Sie die weitere Aussage verweigern.

Nun muss die Polizei ermitteln.... und auf Dich zukommen. Du hast aber ein (hoffentlich) hieb und stichfestes Alibi mit Zeugen von Arbeit + ZeitnachweisProtokoll. Also fällst Du auch aus....

Nun könnte es ein Kollege von Dir sein den Du losgeschickt hast etwas zu holen.... Oder aber der Liebhaber Deiner Frau der mit eurem Auto unterwegs war... Zumindest theoretisch!

 Nun geh unbedingt zum Anwalt, wenn Du es nicht warst, dann wird der vom Gericht hinterher bezahlt Und falls Du es vielleicht, aber nur vielleicht eventuell doch gewesen sein könntest, dann wäre es ideal bis zu einer evtl Vernehmung/Gegenüberstellung etc. einwenig anders auszusehen. Andere Frisur, Bart, Brille, Kontaktlinsen etc..... Damit kannst Du zweimal Glück haben:

a.) der Zeuge erkennt Dich nicht ;)
b.) der Zeuge erkennt Dich, aber Du kannst glaubhaft nachweisen damals garnicht so ausgesehen zu haben ;)

Naja, ich habe seit dem Vorfall einen Bart und eine recht kurze Frisur an die ich mich gewöhnt habe ;)
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Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #10 am: 19.08.04 - 10:38:34 »
Hallo  dh,

wie soll denn der Hergang bei dir so gewesen sein?

Ich habs mal nachgeprüft, um es wirklich gewesen sein zu können, müsste  ich mich über diverse Verkehrsbestimmungen hinwegsetzen und mich an der Kasse vordrängeln, weil irgendwas zu essen hab ich ja auch gekauft...

Na, ich hoff mal, dass sich die Sache aufgrund von logischem Menschenverstand erledigt.


Gruß und Danke

Achso, ab Anfang nächster Woche übergeb ich den Kruschd mal dem Anwalt, der kommt da wieder ausm Urlaub. Dann kann er sich schonmal belesen...


Patrick
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Offline dh-paule

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #11 am: 19.08.04 - 19:03:27 »
Naja, der logische Sachverhalt zählt dann nicht unbedingt... Das Brötchen könntest Du auch schon dabei gehabt haben als Du träumend über den Zebrastreifen gefahren bist....

Wichtig ist, und das musst Du hier nicht offiziell beantworten, ob Du es garantiert und definitiv nicht warst, oder od Du es evtl. doch gewesen sein könntest. Darauf muss Deine Verteidigungsstrategie aufbauen...

Haben die schon definitiv DICH befragt, oder nur Deine Frau als Halter ???
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Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #12 am: 20.08.04 - 08:26:22 »
Nur Frauchen.

Wie lange hast du gesagt hat das bei dir gedauert, bis dann wieder was zurückkommt? Ein halbes Jahr? Na dann ist der Augenzeuge wohl auch für die Katz... der wird mich dann wohl nicht glaubhaft wiedererkennen können.

Mit meiner Haarpracht kann ich trotz meines jugendlichen Alters wenig anstellen :-/
Entweder ich hab nen Franzmannschnitt oder ich seh aus wie Yehudi Menuhin ;-)

Naja, die Fakten, die so bestehen, sollten überzeugend sein. Letzlich müssen dann halt die Zeugen herhalten, dass ich bei der Arbeit war zu dem Zeitpunkt.

Nochmal zu deinem anderen Post. Wenn wir jetzt nen Anwalt um Rat fragen (aufgrund der Anhörung, die meine Frau erhalten hat) und bei einer evtl. Verhandlung wird entschieden, dass wir (ich) nicht schuldig sind, dann wir der Anwalt bezahlt? Und wenn es zu keiner Verhandlung kommt, dann auch?


Gruß und Danke

Patrick
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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #13 am: 20.08.04 - 09:44:37 »
Rede einmal mit deinem Versicherungsvertreter. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte man das über die abwickeln. Falls nicht, könnte man eventuell etwas mit der Haushaltsversicherung machen. Meine Haushaltsversicherung zahlt im Jahr 2 Rechtsauskünfte durch einen Anwalt.

Eine Rechtsschutzversicherung ist übrigens eine tolle Sache. Ich hab sie abgeschlossen und ca. 3 Monate danach schon gebraucht.
« Letzte Änderung: 20.08.04 - 09:45:09 von rar »
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Offline dh-paule

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #14 am: 20.08.04 - 19:56:15 »
Also insgesamt hat es bei mir 10 Monate gedauert. Im Juli solls gewesen sein, im September wurde ich zur ersten Vernehmung vorgeladen Ende Sept. erhielt ich dann die Strafandrohung über 4000,- + 1 Jahr Führerscheinentzug. Dagegen hab ich per Anwalt Einspruch eingelegt. Ab Oktober erhielt ich dann "regelmässig" Vorladungen zur Gerichtsverhandlung, die dann ebenso regelmässig abgesagt und verschoben wurde weil einer der Zeugen oder ich den Termin nicht wahrnehmen konnte . Zum 01.April (welch ein Datum) hatte ich dann meine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Würzburg...

Also die Anwaltskosten wurden von meiner Rechtsschutzversicherung gedeckt, weil die mir auch mehr glaubten als den Zeugen ;) Da das Verfahren gegen mich in der Hauptverhandlung jedoch eingestellt wurde, übernimmt die Staatskasse die Anwaltskosten.

P.S: Verlass Dich nicht so sehr auf das "Wiedererkennen" mich haben die auch nicht wiedererkannt, das ist aber kein Ausschlusskriterium, macht die Zeugen aber unglaubwürdiger. Wenn Du dann noch unabhängige Zeugen hast die glaubhaft nachweisen das Du gearbeitet hast, dann sieht es schon ganz gut aus....

Aber geh zum Anwalt, nimm es nicht auf die leichte Schulter, die drehen Dir sonst die eigenen Worte im Mund um!
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Offline TMC

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Re:unbedingt zum Anwalt, ohne Anwalt nichts sagen!
« Antwort #15 am: 20.08.04 - 20:03:23 »
Zum Glück hatte ich einen guten Anwalt, eine milden Richter

Das ist verdammt viel Wert.
Ein guter Freund hatte letztens auch mal eine Verhandlung wegen Verkehrsdelikt.

Hier war das Problem, dass der Richter alles andere als mild war. Der Freund ist Ende 20, da hat der Richter (schätzungsweise 60-65 Jahre alt) z.B. gleich mal unterstellt, dass es doch normal wäre in seinem Alter, dass man um 22:00 Uhr schon ein paar Bier getrunken hat. Das, obwohl Alkohol hier gar nicht zur Debatte stand. Er musste sich also rechtfertigen, warum er um 22:00 Uhr angeblich nüchtern war. Der Anwalt hatte auch nichts auf der Pfanne.

Das nur 1 Beispiel.
Matthias

A good programmer is someone who looks both ways before crossing a one-way street.


Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #16 am: 23.08.04 - 09:13:32 »
Jou, Anwalt ist wieder ausm Urlaub da, der kriegt den ganzen Käse dann gleich noch.
Als Sparkässler hab ich natürlich jede Käseversicherung :-/ Zum Glück ist Rechtsschutz auch darunter...


Mal schauen was sich im Laufe der Zeit so ergibt.


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Patrick
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Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #17 am: 01.09.04 - 10:59:26 »
Da der Polizeiposten, der das ganze aufgenommen hat momentan nicht mehr weiterkommt, haben sie mich gefragt, ob ich das Auto mal vorstellen könnte. Werde also morgen früh mit dem Auto hintuckern und Fotos machen lassen.

Bin ja mal gespannt wie es weiter geht.

Mal ne andere Frage: Hat der Anzeiger da irgendwas davon, kriegt er irgendwoher Geld?


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Patrick
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klaussal

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #18 am: 01.09.04 - 11:10:27 »
nee, höchstens innere Befriedigung.... ;D

Offline pd

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Re:Rechtslage beurteilen
« Antwort #19 am: 01.09.04 - 15:27:59 »
Na, an die kommt man ja auch anders ;-)


Badrig
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