Hallo Tobi,
wenn das in Eurem Fall rechtlich (überhaupt) zulässig ist, könnt Ihr Mails natürlich auch löschen, wenn eine bestimmte DB-Grösse überschritten wurde und dann das Compact durchführen.
Aber: Das ist ein weites juristisches Feld und voller Tretminen, das muss - wenn das so gewünscht sein sollte - von rechtsverständigen Fachleuten beurteilt werden. Hier reicht es auch nicht, wenn Dein Chef oder Chefchef Dir eine Order gibt - ist es (was meist der Fall ist) nicht zulässig ist, dann landest Du auch in Teufels Küche. Auf "Befehlsnotstand" kannst Du Dich da nicht berufen!
Wenn Ihr natürlich Mils bereits beim Eingang abgrabbelt und sichert, dann entfällt das oben gesagte - vorausgesetzt, Ihr macht das schon so lange, wie Ihr zur gesetzlichen Aufbewahrung verpflichtet seid.
Bernhard