Einerseits ja, andererseits nein
I.d.R. hat ein Finanzschef in einem größeren Unternehmen einen Manager-Status.
Vor Gericht ist er der Verantwortliche.
Angenommen er hat mal bei einem Jahresabschluss was wissentlich verschiegen/getürkt etc.: Er ist Manager und somit der erste den man belangt.
Der Weg zum Finanzamt fällt somit dadurch aus.
Klar könnte er diverses petzen, aber er würde dadurch auch persönlich belangt. Weiter existieren auch noch Vertraulichkeits-Vertragsklauseln, dies könnte ein Richter zusätzlich negativ gegen den Finanzler auslegen.
Ein Perso-Chef wiederum, der vielleicht auch noch (so unter der Hand) Vertrauensperson ist, hat oft ein "echtes" Ansehen i.d.Fa. D.h. man würde die Belegschaft sehr verunsichern, wenn man so einen einfach "mal so" fristlos kündigt.
Man bedenke: Er könnte auch andere Mitarbeiter mitziehen. Aber da wir den eigentlichen Grund nicht wissen (und ich auch gar nicht wissen will) ist das reine Vermuterei und hat nichts mit der Tatsache zu tun......