Autor Thema: Vorratsdatenspeicherung für eMails  (Gelesen 1721 mal)

Offline Norton

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Vorratsdatenspeicherung für eMails
« am: 06.12.07 - 08:43:59 »
Hallo zusammen,

da unsere liebe Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung für elektronische Kommunikation aller Art, also auch für eMails beschlossen hat, wäre meine Frage, wie mit diesem Thema umgegangen wird und wen dies alles betrifft.

Bei uns im Hause (mehr als 1500 MA) läuft derzeit eine Prüfung zu diesem Thema. Für den Bereich Internet müssen wir jedenfalls schon einmal die gesetzlichen Forderungen erfüllen. Der Bereich Telefon ist bei uns nicht betroffen. Bei eMails ist dies noch unklar.

Hat sich vielleicht hier schon jemand Gedanken zu diesem Thema gemacht und was ist zu tun? Die Nachrichtenverfolgung scheint mir hier kein ausreichendes Mittel zu sein. Evtl. ein IQ-Suite Job, der die Verbindungsdaten aufzeichnet könnte ich mir als Lösung vorstellen.

Also, wie steht Ihr zu diesem Thema und wie geht Ihr damit um?

Gruß
Thomas
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Offline Joga

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Re: Vorratsdatenspeicherung für eMails
« Antwort #1 am: 11.12.07 - 10:15:51 »
Hallo,

geplant ist doch nur die Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter -> http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung , somit mache ich mir da keine Gedanken darüber  ;)

Achim

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Offline Norton

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Re: Vorratsdatenspeicherung für eMails
« Antwort #2 am: 11.12.07 - 10:54:33 »
Hallo Joga,

danke für deine Antwort. Du hast natürlich recht mit dem Telekommunikationsanbieter. Bei uns ist dies allerdings nicht ganz klar. Private Mails sind bei uns nicht ausdrücklich verboten und dementsprechend prüfen wir gerade, inwiefern wir als Telekommunikationsanbieter gelten und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen müssen.

Vielleicht betrifft dies ja auch andere, die hierüber evtl. schon nähere Informationen haben?

Gruß
Thomas
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Offline Joga

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Re: Vorratsdatenspeicherung für eMails
« Antwort #3 am: 11.12.07 - 12:10:23 »
Hallo Thomas,

wir haben die private Nutzung im geringem Maße erlaubt (und wären demnach auch Telekommunikationsanbieter) und über eine entsprechende Betriebsvereinbarung die notwendigen Firmenspezifischen Notwendigkeiten (Spamfilter, Mailarchivierung etc.) erlaubt.
Aber bzgl. Vorratsspeicherung sehen wir uns nicht als "Telekommunikationsanbieter"  ;)

Wenn ich mir die Verordnung ansehe ist dort lediglich die Rede von
"Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten"  (sind wir nicht  ;) )

Achim
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Re: Vorratsdatenspeicherung für eMails
« Antwort #4 am: 11.12.07 - 13:55:22 »
Ja, der Hinweis ist in der Tat berechtigt. Hab gerade noch einmal intern Rücksprache gehalten. Das ganze ist wohl noch umstritten und wird durch unsere Juristen geprüft. Ich werde hier bekannt geben, sobald ich das Ergebnis kenne (wohl erst Anfang 2008).

Eure Situation scheint unserer ja in etwa zu ähneln.

Danke auf jeden Fall.
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