Du weißt, daß du dich damit strafbar machst, wenn du dies ohne jederzeit widerrufbare positive Zustimmung aller Betroffenen oder ohne Zustimmung des Betriebsrats machst UND private Mails nicht seit Langem bereits untersagt sind.
Übrigens: die Mails des Betriebsrats selbst sind auch dann ein absolutes Tabu, wenn ihr keine privaten Mails in eurem Betrieb erlaubt.
Ich gehe dabei einmal davon aus, daß es sich um einen deutschen Betrieb handelt, dessen Sitz auch in Deutschland ist.
Wenn der Betrieb in Amerika ist und du beim Homeland Security oder der NSA arbeitest, kenne ich mich mit der Gesetzeslage nicht aus.
Übrigens: wenn dein Chef das von dir erwartet, hilft dir das nicht weiter, es reitet ihn nur zusätzlich mit rein. Die Ausübung einer Straftat wird nicht dadurch straffrei, indem du beweisen kannst, daß sie dir von jemand befohlen wurde.