Hi,
warum nutzt ihr bitte nicht die rechtliche Konstruktionen des deutschen Signaturgesetzes. Damit ist es möglich ein Notesdokument so elektronisch zu signieren, das es allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit auch vor einem Gericht rechtsgültigkeit definiert. Dabei gibt es zwar keine Grafiktablett "spielerei" oder ähnliches. Keine digitalisierte Unterschtift, sondern eine elektronsche Signatur die immer fest mit dem aktuellen Zustand des Dokumentes verbunden ist. Eine nachträgliche Veränderung des Dokumentes ist mit einem Verlust der Signatur verbunden. Es ist jedoch wichtig zu bemerjen, das ich nicht die Notes Signatur meine, sonder eine Signatur mittels externer Signaturkarten (siehe dazu Gesetzteslage) z.B. von D-Trust.
Bei weiteren Fragen dazu oder bei Unterstützung in der Realisierung, bitte Mail an mich.