Das Notes Forum
Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: Hoshee am 04.11.16 - 08:32:35
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Ahoi,
bei uns ist gerade folgende Frage aufgekommen:
Ist es erlaubt, einen Domino Server Update von 8.5.1 FP5 auf 8.5.3 FP6 (Erscheinungsdatum Dezember 2013) durchzuführen, wenn der Maintenance-Vertrag in 2014 gekündigt wurde?
Viele Grüße ...
Hoshee
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Hi,
um Radio Eriwan zu zitieren: Es kommt darauf an. ;)
Ich denke du darfst die Version einsetzen die zum Zeitpunkt des Vertragsende aktuell war. So wie du schreibst war mindestens 8.5.3 released und die solltest ihr dann einsetzen dürfen.
Unser Vertrag wurde 2010(?) gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt war 8.5.2 aktuell und diese Version dürfen wir auch noch nutzen. Nur keine neuere mehr.
Axel
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Das ist auch unser Verständnis der Situation.
Aber wir kenne auch IBM. Keiner gibt uns eine konkrete Antwort.
Die Anfrage zu dem Thema wird intern weitergeleitet, weil keiner etwas dazu sagen mag. Am Ende wird eine Antwort gegeben, auf eine Frage, die nie gestellt wurde, weil die Ausgangsfrage nicht gelesen wurde :-[
Weitere Meinungen?
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Ich sehe das auch so, dass man die Version nutzen kann, die zur Gültigkeit des Vertrages aktuell war.
Stelle man sich folgendes Szenario vor:
Der Server crasht und muss neu aufgesetzt werden. Da muss man doch auch die Version wieder installieren können, für die man da noch lizensiert war.
Also auch inklusive der vielleicht bisher noch nicht installierten aber verfügbaren Fixpacks.
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Ich schliesse mich der Meinung von Knud an. So müsste es auch in einem Vertrag von vor 2014 gestanden haben. Was heutzutage eben nicht mehr geht: Sich jetzt erst das Fixpack zu besorgen (oder die damals gültige Basisversion), denn das Bereitstellen zum Download zählt nun zur Maintenance, die man ja nicht mehr hat.
Hier kann dann aber der Buisinesspartner des Vertrauens helfen.
Bernhard
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Ok, inzwischen habe ich diesen Stand auch ermittelt.
Man darf, wenn man innerhalb des Maintenance die Software geladen hat. Hier scheint IBM aber auch auf das Tracking zu schauen (mehr oder weniger genau).
Danke an alle ...
Hoshee
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Ok, inzwischen habe ich diesen Stand auch ermittelt.
Man darf, wenn man innerhalb des Maintenance die Software geladen hat. Hier scheint IBM aber auch auf das Tracking zu schauen (mehr oder weniger genau).
Wie wollen sie denn das machen? Man muss ja nur den Fall "Neuinstallation nach Abbrand des alten Servers" in Betracht ziehen. Du kannst natürlich auch Elbhochwasser deklarieren oder schweren Eisgang ;D
Bernhard
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Gute Frage.
Im Zweifelsfall: Immer alles runterladen, was verfügbar ist und sicher wegpacken.
Hochwasser mit Eisgang wäre wohl der GAU ;D