Das Notes Forum
Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: schroederk am 05.08.13 - 14:53:48
-
Hallo,
eine Frage an die hier vielleicht anwesenden rechtlich Bewanderten und die mal nichts mit IBM oder Notes zu tun hat:
Wenn man eine Software gekauft hat, für die auf eine offizielle vom Hersteller herausgegebene Kompatibilitätsliste eine Eigenschaft angegeben ist, die aber nachweisbar und vom Support bestätigt nicht gegeben ist (Laut Support ein Fehler in dieser Liste),
hat man dann die Möglichkeit, diese Software vollumfänglich zurückzugeben, wegen "Nichteinhalten einer verkehrswesentlichen Eigenschaft"?
Beispiel: Backup-Software, die ein bestimmtes Betriebssystem/Datenbank nicht unterstützt, obwohl explizit in der Kompatibilitätsliste genannt, und für den Einsatz eines zentralen Backup mit Tape-Library angeschafft wurde. Andere zu sichernde Betriebssysteme/Datenbanken funktionieren, aber die Lösung war als zentrale Lösung für ALLE Systeme gedacht und wurde unter gerade wegen der Unterstützung des speziellen Betriebssystems/Datenbank ausgesucht.
Kann man hier vom Kauf zurücktreten und die Software zurückgeben? Auch wenn der Mangel erst nach einigen Monaten aufgefallen ist, da das spezielle Betriebssystem/Datenbank erst dann zum Einsatz kam, aber bereits beim Kauf der Software berücksichtigt wurde.
Muss man dem Hersteller Zeit einräumen, hier Abhilfe zu schaffen, wenn ja wie lange?
Wenn man die Software zurückgeben kann, kann man sie übergangsweise weiter verwenden, bis eine Ersatz-Software gekauft, konfiguriert und eingesetzt wurde?
-
Ich wuerde statt "Zurueckgeben" von einer "Rueckabwicklung des Vertrages" sprechen.
Die Details sollte man Anwaelte aushandeln lassen ;)
-
Was steht denn im "Kleingedruckten" (AGB)?
-
Ich bin kein Rechtsanwalt, der mögliche Klauseln entdecken und bewerten kann.
Natürlich stehen dort immer Haftungsausschlüsse gegen Schäden, die durch die Nutzung der Software entstehen mögen.
Ich kann in den AGBs nur Haftungsklauseln im Rahmen der Nutzung erkennen, jedoch keinen Hinweis auf ein Rückgaberecht aufgrund fehlerhafter Angaben.
Ich als Laie würde erwarten, dass ich mich auf offen ausgeschriebene kaufentscheidende Eigenschaften verlassen kann und im Fehlerfall vom Kauf zurücktreten kann.
Wie "m3" schon geschrieben hat, wird das wohl Anwälte beschäftigen müssen, aber bei den hohen Lizenzkosten für das Produkt lohnt sich das durchaus.
-
Fehlt einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst.
Zusicherungsfähige Eigenschafen sind neben der physikalischen Beschaffenheit auch alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und die Dinge, die wegen ihrer Art und Dauer die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft dann, wenn der Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er für das tatsächliche Bestehen der Eigenschaft rechtlich einstehen will.
Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
-
Wir können hier im Forum natürlich keine Rechtsberatung geben.
Der Hinweis auf die AGB ist wichtig. Wenn dort nichts über Rückgabe von Software steht bzw. Angaben stehen, die gegen geltendes Recht verstoßen, läuft das nach geltendem Recht.
Nach meinem Verständnis dessen gibt's bei Software - im Gegensatz zu Hardware - sowas wie Rückgaberecht nicht, wenn Du die Software bereits nutzt. Dazu reicht es, das Siegel auf dem Datenträger zu entfernen. Bei Downloads gilt womöglich dieser schon als Nutzung.
Andreas
-
Das hier sieht doch ganz vernünftig und leicht zu verstehen aus:
http://www.netlaw.de/beitraege/1999/software.htm
Andreas
-
Mangel (Fehler einer zugesicherten Eigenschaft) reklamieren und Frist zur Nachbesserung setzen. Sollte die Frist verstrichen sein vom Kaufvertrag zurücktreten. Einen Anwalt braucht man vermutlich am Anfang nicht, man sollte aber alle Schritte schriftlich und belegbar durchführen (Meinung). Große Hersteller haben damit i.d.R. kein Problem, ein Zwischenhändler allerdings schon. Er kann die Software oft nicht an den Hersteller zurückgeben.