Das Notes Forum
Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: pd am 16.02.09 - 16:33:13
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Nabend,
hat einer von euch schon die Kurzgeschichte gelesen? Ich les die normalerweise nicht, bin aber beim blättern ein einem Wort mit f und cken hängengeblieben...
Kann man sowas einfach veröffentlichen?
Gruß, Patrick
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frohlocken ? ;D
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fast... ;-)
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Wieso nicht ? Kinder werden das ja kaum lesen.
Das sollte man sich eher Gedanken machen, was alles im Fernsehen gezeigt wird. ;)
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Wenn schon in der ARD bei Schmidt und Pocher das Wort laufend erwähnt und betont wird, dann ist es wohl hier minder schlimm. Ausserdem ist es sogar im Duden gelistet und gilt als deutsches "Sprachgut".
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Jo, Fernsehn ist auch nicht besser... Bei AGBs gibts sowas wie ne überraschende Klausel. Mich hat das bei der ct nun einfach überrascht. Nicht unbedingt das Wort, aber die Art und Weise wie die Tätigkeit beschrieben wird...
Patrick
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"AGB" nicht "AGBs". ;)
Es sind ja "Allgemeine Geschäftsbedingungen", nicht "Allgemeine GeschäftsbedingungenS".
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Hochwertige Zeitschriften wie Playboy oder Penthouse haben doch zwischen all den interessanten Artikeln auch ab und an mal Beiträge, die man dort so gar nicht erwartet hätte, Patrick ;D
Bernhard
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Jo, Überraschung andersrum (um beim Thema zu bleiben ;-)
M3, bi uns im Badische isch de Plural vun AGB AGBs. Do simma eige ;-)
Patrick
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... aber die Art und Weise wie die Tätigkeit beschrieben wird...[/quote]
Bist Du denn in der Praxis mit dem Kamasutra noch nicht durch? Aber ich habe die c't nicht gelesen, wer weiss, was dort so hanebüchenes steht ;)
Bernhard
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ich tipps dir morgen mal per pn...
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Nö, lass mal ;D Eine PM gerne, ebenso gerne kannst Du meine direkte Mailadresse haben, aber bitte keine erotischen Geschichten ;)
Spass beiseite: Man muss nicht alles mitmachen, und bestimmte Vokabeln erwarte ich auch nicht in jeder Veröffentlichung. Da sind auch aus meiner Sicht einige Grenzen vollkommen sinnlos verschoben worden.
Bernhard