Das Notes Forum

Sonstiges => Offtopic => Thema gestartet von: tschroeder am 31.07.07 - 16:36:09

Titel: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
Beitrag von: tschroeder am 31.07.07 - 16:36:09
gerade auf Heise gefunden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93615

Hoffentlich hat sowas Bestand.

VG Thorsten
Titel: Re: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
Beitrag von: Glombi am 31.07.07 - 16:46:07
Erstaunlich!

Und wie werden fehlende Angaben dann sanktioniert?
Titel: Re: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig
Beitrag von: WernerMo am 31.07.07 - 16:48:02
hallo,

ich glaube das muss man schon genau lesen, das ist schon ein spezieller Fall und gilt sicher nicht für alle Schreiben, ganz besonders nicht für Schreiben zu Kunden.

Gruß Werner